Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 43

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Ich bitte daher jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. – Herr Bundesrat Schaufler.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Ich nehme die Wahl an und danke für Ihr Vertrauen.

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesrat Meier hat erklärt, die Wahl anzunehmen. Er ist bei einem Besprechungstermin mit einer Vertretung des tschechischen Senats.

Herr Bundesrat Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Ich nehme die Wahl an und danke für die Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung die Anfrage 1670/J eingebracht wurde.

Eingelangt ist der Selbständige Antrag der Bundesräte Gerstl, Bieringer, Weiss, Schaufler, Dr. Hummer, Ager und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz geändert wird. Da dieser Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterstützt wird, wird er gemäß § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 41 Abs. 1 B-VG unmittelbar dem Nationalrat zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 3. Februar 2000, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 1. Februar 2000, ab 14 Uhr vorgesehen.

Ich möchte noch in Erinnerung rufen, dass jetzt, im Anschluss an diese Bundesratssitzung die neu gewählten Mitglieder des Bundesrates des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 im Lokal III zur Wahl des Ausschussvorsitzenden zusammentreten.

Schlussansprache des Präsidenten

Präsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich am Ende des Halbjahres, in dem das Land Vorarlberg den Vorsitz im Bundesrat zu führen hatte, für die gute Zusammenarbeit. In besonderer Weise gilt das für Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach, der ich eine gute Präsidentschaft im 1. Halbjahr des Jahres 2000 wünsche, für Herrn Vizepräsidenten Dr. Milan Linzer, für die Fraktionsvorsitzenden Bieringer, Konecny und Böhm sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesratsdirektion, die uns in gewohnt sachkundiger und verlässlicher Weise unterstützt haben. (Allgemeiner Beifall.)

Das zweite Halbjahr 1999 war wegen des Auslaufens der Legislaturperiode des Nationalrates für den Bundesrat nicht besonders ereignisreich, durch das Ergebnis der Nationalratswahl politisch aber sehr wohl. Es wird durchwegs als Veränderungswunsch interpretiert, und die nach der Wahl bekannt gewordene Lage der Staatsfinanzen dürfte dies eher verstärkt als abgeschwächt


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