Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 9

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15 Uhr wieder aufzunehmen. Ich meine, dass diese Zeit den angesprochenen Ministern für die Vorbereitung der dringlichen Anfrage selbstverständlich gewährt werden muss. Wir werden daher am Schluss der Debatte über die beiden Tagesordnungspunkte die Sitzung unterbrechen und sie um 15 Uhr wieder aufnehmen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (14 und 24/NR sowie 6083/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Schicker übernommen. Ich darf sie um den Bericht bitten.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss soll die Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung des Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmungsgruppen auf das Vereinigte Königreich umgesetzt werden.

Zur Verwirklichung des genannten Zieles sind folgende Bestimmungen enthalten:

Ausdehnung des Geltungsbereiches der Europäischen Betriebsverfassung über das Vereinigte Königreich;

Absicherung der bis zum In-Kraft-Tretens-Datum abgeschlossenen eigenständigen Vereinbarungen über eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schöls. – Bitte.

9.25

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich leugne nicht, dass ich natürlich von dem, was wir in den letzten Tagen miterleben müssen, sehr betroffen und teilweise auch sehr beeindruckt bin, und zwar aus verschiedenen Gründen.

Vorab möchte ich sagen, dass meine Fraktion, die Österreichische Volkspartei, dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in der zweiten Kammer des Hauses die Zustimmung geben wird, weil die Österreichische Volkspartei immer eine Partei war und auch in Zukunft sein wird, die sich zur gelebten Sozialpartnerschaft bekennt. Die Österreichische Volkspartei wurde als soziale Integrationspartei gegründet und hat diese Verpflichtung nicht nur innerparteilich gesehen, sondern hat auch in der Vergangenheit mitgewirkt und wird auch in Zukunft als gestaltende Kraft in der Sozialpolitik mitwirken. Es gibt nicht nur, wie in den letzten Tagen in den Medien gelegentlich dargestellt wurde, in der Sozialdemokratie Mandatare, die sich der Gewerkschaftsbewegung und der Gewerkschaftsidee verpflichtet fühlen – ich betone: verpflichtet fühlen –, sondern es gibt diese auch in der sozialen Integrationspartei Österreichische Volkspartei. Für meinen Begriff als Gewerkschafter sind es zu wenige, aber Gott sei Dank sind dies Bekenner zur Gewerkschaftsidee, und wir werden – dieses Versprechen darf ich in dieser Stunde abge


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