Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 19

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nicht mit uns, aber wir haben immer einen Weg im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Frauen, der sozial Bedrängten und der sozial Schwachen gefunden.

Ich darf hier die Beschäftigung anführen, insbesondere die beispielhaften Maßnahmen in Europa betreffend die Jugendarbeitslosigkeit, die verstärkte Integration der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die Bemühungen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Arbeitslosigkeit der älteren Bürgerinnen und Bürger. Sicherlich waren auch Sie vom letzten OECD-Bericht aus dem Jahre 1999 sehr berührt, der Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat.

Selbstverständlich darf man beim Kapitel Beschäftigung nicht die Nationalen Aktionspläne, das Auffangnetz für unsere Jugend – eine beispielhafte Maßnahme in Europa, die von beiden Parteien und von den Sozialpartnern getragen wurde, um der Jugend eine Chance auf Ausbildung, auf Qualifikation, also eine Chance für eine weitere Entwicklung zu geben – und vor allem die Trendwende auf dem Arbeitsmarkt vergessen: Nach zehn Jahren gibt es eine Abkehr von einer steigenden Arbeitslosigkeit um 20 000 Arbeitslose und mehr.

Der Bereich der Sozialversicherung ist auch ein wichtiger Faktor Ihrer Bemühungen der letzten Jahre gewesen: Einbeziehung aller Erwerbseinkommen, die neuen Selbständigen, vor allem die geringfügig Beschäftigten und die Öffnung der Zahnambulatorien seit dem Jahre 1999. Auch das ist ein jahrzehntelanges Verlangen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, auch hier wieder der sozial Schwachen oder jener, die auf Grund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation am Rande unserer Gesellschaft leben, gewesen, dass sie einen Zahnersatz zu einem fairen Preis bekommen können.

Sie waren gemeinsam mit dem Hauptverband sehr maßgeblich an den Vorbereitungen zur Einführung der Chipkarte beteiligt. Aber zu erwähnen gilt es auch den Bereich der Pflegevorsorge und der Behindertenintegration. Die Leistungen für Pflegebedürftige und vor allem auch die Integration von behinderten Menschen sind verbessert worden. Im Arbeitnehmerschutz gelang es durch Ihren Einsatz, durch Ihre Maßnahmen – die sicherlich auch wieder von der SPÖ-ÖVP-Regierung und von den Sozialpartnern getragen wurden –, die Zahl der Arbeitsunfälle gravierend zu senken. Es gelang auch, die Anzahl der tödlich verunglückten Kolleginnen und Kollegen in beträchtlichem Ausmaß zu senken, und im Bereich der Berufskrankheiten konnte ebenfalls vieles umgesetzt werden.

Ich muss hier aber Folgendes einflechten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Nach dem jetzigen Wissensstand, den ich persönlich habe und den die Gewerkschaften sowie die Arbeiterkammern haben, besteht akute Gefahr, dass diese präventiven Maßnahmen im Bereich der Arbeitnehmer, vor allem in den Klein- und Mittelbetrieben, durch die Kürzung der Mittel der Unfallversicherung nicht mehr fortgesetzt werden können. Ich hoffe nicht – aber man kann es nicht ausschließen –, dass wir nächstes Jahr, wenn wir über die soziale Situation diskutieren, ein Ansteigen der negativen Erscheinungen, die es auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz zweifelsohne geben wird, zur Kenntnis nehmen werden müssen.

Nicht unbeträchtlich waren auch die Leistungen im Bereich der Gesundheitsreform. Ich erwähne nur ein Highlight: Die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung und auch die Gesundheitsreform waren Meilensteine in der österreichischen Gesundheitspolitik.

Was die Novellierung zum Arbeitsverfassungsgesetz betrifft, verweise ich vor allem auf die betriebliche Frauenförderung. Wo werden die Frauen Gehör finden, wenn es stimmt, dass es in der nächsten FPÖ-ÖVP-Regierung kein Frauenministerium und kein Umweltministerium mehr geben wird? – Im Bereich Mutterschutz und Karenzgeld wurde ebenfalls vieles verbessert.

Im Bereich des Arbeitsrechtes war es ein gemeinsamer Verdienst mit der Sozialministerin, Kollegin Hostasch, dass die flexiblen Modelle der Arbeitszeitregelung, die Bildungskarenz und das Frauennachtarbeitsgesetz umgesetzt wurden. Maßgebliche Schritte in die richtige Richtung erfolgten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch durch das Jahresarbeitszeitmodell in der Bauwirtschaft, wodurch eine Verlagerung der Normalarbeitszeit auf bis zu 45 Stunden in der Sommerperiode möglich ist.


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