wieder einem Gesamtkonzept folgt, und dies – davon bin ich überzeugt – unter hohen Qualitätsanforderungen, das heißt nach dem Leistungsprinzip.
Aus ähnlichen, wenngleich komplexeren Erwägungen begrüße ich auch die Zusammenführung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in einem Ressort. Wir gehen eben davon aus, dass nicht der Staat, sondern allein die Wirtschaft Arbeitsplätze schafft; dies gewiss in Verbindung mit für die Wirtschaft förderlichen Rahmenbedingungen, für die das staatliche Recht verantwortlich ist, und natürlich nicht mit primärem Bezug auf die multinationalen Großkonzerne, sondern auf die für die österreichische Wirtschaft repräsentativen Klein- und Mittelbetriebe. Mit anderen Worten geht es weder um einen klassenkämpferischen Gegensatz noch um die Verwischung unterschiedlicher Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, vielmehr um die übergreifende nationalökonomische Synthese, mittels entsprechenden Wirtschaftswachstums auch Arbeitsplätze zu sichern und zu mehren.
Desgleichen habe ich mit der früher auch schon von der Freiheitlichen Partei vorgeschlagenen Verbindung von Landwirtschafts- und Umweltpolitik innerhalb eines Ressorts nicht das geringste Problem, werden doch dadurch fortschreitend Tendenzen und Maßnahmen im Sinne einer kleinräumigen, ökologischen und Aufgaben des Landschaftsschutzes wahrenden Agrarpolitik sichergestellt.
Es wird Sie auch nicht überraschen, dass wir der entscheidend verbesserten Förderung der Familien durch das künftig vorgesehene Kinderbetreuungsgeld uneingeschränkt zustimmen; entspricht das doch einer zentralen Forderung freiheitlicher Familienpolitik, die uns mit jener der Österreichischen Volkspartei verbindet und die wir im Rahmen der – freilich begrenzten – budgetären Möglichkeiten in weitem Umfang durchsetzen konnten.
Auch dazu erlaube ich mir eine plakative gesellschaftspolitische Wertung. Im Gegensatz zur polemischen Kritik von SPÖ und Grünen im Nationalrat, dass es den beiden Regierungsparteien dabei nur um die Tendenz gehe, die Frauen wieder verstärkt an den heimischen Herd zurückzudrängen (Bundesrätin Fuchs: Sondern?), – nein! – ist daran festzuhalten, dass die geplanten Förderungsmaßnahmen – ganz im Gegenteil! – zur Wahlfreiheit der Frauen, aber auch der Männer beitragen sollen und werden (Bundesrat Prähauser: Blanker Zynismus!), sich der familiären Betreuung der Kinder zu widmen oder andere Wege einzuschlagen, die Verantwortung für die Familie und die eigene außerhäusliche Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Die weiters geübte Kritik an der angeblichen sozialen Unausgewogenheit dieser Lösung erklärt sich meines Erachtens aus einer verfehlten Einordnung der entsprechenden Förderungen. Sie verstehen sich aus unserer Sicht eben nicht mehr als primär sozialpolitische Transferleistung, bei der die Einziehung von Einkommensgrenzen durchaus geboten erschiene, vielmehr werten wir das Kinderbetreuungsgeld als typisch familienpolitische Maßnahme. (Bundesrat
Konecny: Das hat nichts miteinander zu tun?) – Das ist zu trennen; es lässt sich allerdings auch verbinden. (Heiterkeit des Bundesrates Konecny. ) Ökonomisch betrachtet wirkt es sich ohnehin degressiv aus, wenn Sie zugleich bedenken, dass sich die Rechtsprechung zur Unterhaltsbemessung bis zur Luxusgrenze am Einkommen des Unterhaltspflichtigen orientiert. Vergessen Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, daher auch nicht, dass ja gerade Sie immer propagiert haben: "Uns ist jedes Kind gleich viel wert"! (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)Zur Kritik an den im Pensionsrecht vorgesehenen Änderungen sage ich, ohne auch hier Experte zu sein, nur so viel: Wenn Sie sich, meine Damen und Herren von der SPÖ, an das von der ehemaligen Frau Bundesministerin Hostasch eingeholte Gutachten des Ihnen nahestehenden Experten Professor Bert Rürup erinnern, so werden Sie erkennen, dass Maßnahmen zur Sicherung des Pensionssystems – insbesondere für die nachfolgende junge Generation – unerlässlich sind. Im Regierungsprogramm begrüße ich daher die ersten Ansätze zu dem von uns geforderten "Drei-Säulen-Modell" und die Absicherung der in Familienbetreuung tätigen Elternteile in pensionsrechtlicher Hinsicht. Nicht ernsthaft bestreitbar ist auch, dass im Rahmen eines Umlagesystems ein aus demographischen, generativen und altersstrukturell bedingten Gründen folgender Anpassungsfaktor so sachgemäß wie finanziell geboten erscheint.
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