Bundesrat Stenographisches Protokoll 661. Sitzung / Seite 130

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Ich finde diese Anhebung auf zwei Jahre sehr gut. Hier geht es überhaupt nicht darum, die Frauen zurück an den Herd zu bringen. Die Frauen entscheiden sehr wohl selbst, wie sie damit umgehen. Ich erlebe auch das Umgekehrte, nämlich dass man sich diese Aufgaben teilt. Was die Betreuung des Kindes bis zum dritten Lebensjahr betrifft, so weiß jeder, der selbst Kinder hat oder Kinder betreut, dass es bereits ein Problem ist – ich glaube, da ist es gleich, ob man ein Mann oder eine Frau ist –, ein Kind mit drei Jahren in den Kindergarten zu geben. Dreijährige Kinder, die von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Kindergarten sein müssen, halten das einfach nicht aus (Bundesrätin Schicker: Also, bitte!)  – ich sage es einfach, wie es ist –, vor allem dann nicht, wenn es lebhafte Kinder sind. Ich denke, diese Dinge sollte man sehr wohl bedenken. (Bundesrätin Fuchs: Ich bin Kindergärtnerin! Ich war 25 Jahre im Kinderdienst! Glauben Sie mir, sie halten das aus! Gesunde Kinder gehen sehr gerne in den Kindergarten!)

Ich kenne sehr wohl auch Kindergärtnerinnen. Ich kann hier von Tirol und von meiner Gemeinde Wattens sprechen. Wattens ist eine Gemeinde mit 7 000 Einwohnern, und wir haben viele Kindergärten. Wir haben Gott sei Dank in Tirol – ich empfehle das sehr – ein Familienpaket (Bundesrätin Fuchs: Sie brauchen keine Kindergärten!), mit dem der Mutter ermöglicht wird, ein halbes Jahr länger bei ihrem Kind zu sein. Wenn Frauen mit dem Erziehungszuschuss das Auslangen finden, dann ist das oft eine Lösung für viele Mütter, die sagen: Das ist fein für mich, jetzt kann ich ein halbes Jahr länger bei meinem Kind daheim bleiben.

Ich erlebe es sehr wohl, dass es nicht so einfach ist. (Bundesrätin Fuchs: Die Wahlmöglichkeit ...!) Ich habe selbst einen Siebenjährigen und einen Vierjährigen zu Hause – ich kenne also auch diese Dinge –, und ich bin selbst voll berufstätig. Ich habe Gott sei Dank einen Mann, der sich diesen Aufgaben stellt, ansonsten wäre das nicht möglich. Ich denke, es sind sehr viele Dinge, die bei dieser Entscheidung möglich sind.

Was diese ständigen Diskussionen über die hohen Einkommen betrifft, so stelle ich fest, dass es vor allem junge Familien sind, die das Karenzgeld brauchen. Wenn ein Mann oder auch eine Frau in eine höhere Gehaltsklasse kommt, dann ist diese Zeit meist vorbei. Es gibt auch sehr viele, die späte Erstgebärende sind (Bundesrätin Schicker: Immer mehr!)  – wenn ich das jetzt im Jargon der Krankenschwester sagen darf –, es sind immer mehr. Wenn ich mir das jetzt aber unter dem Gesichtspunkt des Verdienstes ansehe, dann sind das sicherlich nicht jene, die Höchstverdienste beziehen.

Das betrifft meines Erachtens eine ganz kleine Gruppe, über die man hier diskutiert. Es sind sehr viele junge Familien, egal ob sie jetzt mit 28 oder mit 25 Jahren heiraten. Es sind Familien, deren Einkommen nicht so hoch ist und für die ein höheres Lebens- und Berufsalter erst später einkommenswirksam wird.

Was für mich persönlich auch noch sehr wichtig ist, ist diese pensionsbegründende Wirkung der Kinderbetreuungszeiten, weil ich es jeden Tag im beruflichen Alltag erlebe, dass Frauen bis zum 60., 62. oder gar 65. Lebensjahr arbeiten müssen, um 15 Jahre zusammenzubringen und damit überhaupt in Pension gehen zu können. (Bundesrätin Schicker: Wenn sie überhaupt so lange behalten werden!)

Wenn das pensionsbegründend ist, dann ist diese Sache natürlich einfacher. (Bundesrat Konecny: Wenn es für sie eine Arbeit gibt! Das ist ja absurd! Das ist ja die Problemstellung!) – Nein, das ist keine Problemstellung, sondern mit der Pensionsbegründung können wir viele Dinge abfangen.

Die Erleichterung des Wiedereinstiegs in das Berufsleben gehört begleitend auch zur Karenz. Auch das ist im Regierungsprogramm festgeschrieben. Auch was die flexibleren Arbeitszeiten betrifft, so denke ich, dass es hier sicher etwas geben wird, was dann für alle wirksam werden wird. Auch Frauenförderungsprogramme sind für mich wichtig. Ich denke, dass mit diesen Maßnahmen Familie und Beruf vereinbar sind.

Ich möchte noch einmal auf die am 1. 1. 2000 in Kraft getretene Steuerreform hinweisen, durch die, wie heute bereits einmal erwähnt wurde, den Familien doch 10 000 S mehr pro Haushalt


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