Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 7

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Fragestunde

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 1072/M-BR/00, an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

Sind Sie der Meinung, dass eine rein elektronische Bemautung, so wie Sie sich das vorstellen, praktisch durchführbar ist?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: Ist das jetzt schon die Zusatzfrage? (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Entschuldigung, ich habe die Blätter vertauscht! – Heiterkeit.)  – Die ursprünglich vorgesehene Frage lautet anders, aber ich kann auch bei der Zusatzfrage beginnen und antworte mit einem klaren Ja.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, Herr Kollege Missethon, dass Sie Ihre ursprüngliche Frage an den Herrn Bundesminister richten, denn dieses Ja ist uns letztendlich doch etwas zu kurz. – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1072/M-BR/00

Wie weit sind die Vorbereitungen zur Umsetzung der fahrleistungsabhängigen LKW-Maut bereits gediehen?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Zunächst eine Feststellung: Für die Beantwortung dieser Frage besteht eine zukünftige Zuständigkeit, nämlich ab 1. 4. 2000. Derzeit ist meine Zuständigkeit dafür noch nicht gegeben. Bei der Zusatzfrage ist sie dann gegeben, da Sie nach meinen Vorstellungen fragen.

Ich beantworte diese Frage selbstverständlich auch, beziehe mich dabei aber im Wesentlichen auf die Angaben der Abteilung.

Die ASFINAG ist seit Jänner 1998 mit der Umsetzung des im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz vorgesehenen Mautsystems für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beauftragt. Die Detailplanungen sind praktisch abgeschlossen.

Die Lage der Mautstellen ist in der Verordnung BGBl. Nr. 28/2000 festgelegt. Die für die Errichtung der Mautstellen notwendigen Behördenverfahren sind zu 80 Prozent abgeschlossen. Die zusätzlich notwendigen Grundflächen sind ebenfalls bereits zu zirka 80 Prozent erworben worden.

Die örtliche Bauaufsicht für die Errichtung der Mautstellen ist basierend auf den Ergebnissen einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt worden.


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