Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 13

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beitsaufwand erfordert, als Sie jetzt Wortaufwand betreiben mussten, um die Rahmenbedingungen zu beschreiben, würde mich interessieren, warum, wenn alle drei für eine Regierungsbildung in Frage kommenden Parteien im Herbst erklärt haben, dass sie für eine Zusammenfassung der Forschungskompetenzen in einem Ressort sind, nun zwei dieser Parteien eine Regierung gebildet haben, bei der dieses Ziel nicht erreicht wurde.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich war bei den Koalitionsverhandlungen selbst nicht anwesend, aber vielleicht ist das darauf zurückzuführen, dass nicht drei Parteien die Regierung gebildet haben. Sie haben gemeint, drei Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die Kompetenzen zusammengeführt werden, und zwei schaffen es jetzt nicht. (Bundesrat Konecny: Alle drei haben es gesagt, und zwei haben es nicht geschafft!)

Herr Bundesrat! Wie gesagt, ich war bei den Verhandlungen nicht dabei, daher kann ich diese Frage nicht dahin gehend beantworten, welche Beweggründe dafür ausschlaggebend waren. Meine Mutmaßung ist allemal die, dass man in Österreich – das schätze ich auch vielfach an Österreich – doch sozusagen nicht alles von heute auf morgen auf den Kopf stellen kann und auf den Kopf stellen soll. Das heißt, dass eine solche Umstellung allemal noch eine Übergangsfrist benötigt.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nun zur 4. Anfrage, 1073/M-BR/00, die Frau Bundesrätin Grander stellt. Ich bitte sie um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1073/M-BR/00

Wie beurteilen Sie die im Schlussantrag des Generalanwaltes enthaltene Empfehlung zur Brenner-Maut?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dipl.-Ing. Michael Schmid: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Europäische Kommission hat nach einem mehrjährigen Vorverfahren Ende Mai 1998 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Österreich wegen angeblicher fehlender EU-Richtlinienkonformität der Brenner-Maut eingebracht. Österreich hat im Laufe dieses Verfahrens sowohl schriftlich als auch in der mündlichen Verhandlung versucht, die Vorwürfe zu entkräften und die Vereinbarkeit der bei der Brenner-Maut getroffenen tariflichen Maßnahmen mit der EU-Richtlinie 93/89/EWG darzustellen.

Der Generalanwalt hat nun dennoch in seinen Schlussanträgen dem Gerichtshof vorgeschlagen, den Ausführungen der Kommission zu folgen und einen Verstoß Österreichs gegen die Bestimmungen der Richtlinie 93/89/EWG Artikel 7 b und h, in der die Erhebung von Maut- und Benützungsgebühren geregelt ist, festzustellen.

Da das Verfahren abgeschlossen ist, besteht kein Rechtsmittel gegen diese Empfehlung des Generalanwaltes, und es wird zunächst abzuwarten sein, ob der Gerichtshof dem Vorschlag folgt, was er bisher in nicht allen Fällen getan hat. – Nebenbemerkung: Gerade beim betreffenden Generalanwalt waren es etwa 50 Prozent der Fälle, bei denen man ihm gefolgt ist; bei 50 Prozent nicht.

Ein Urteil ist wahrscheinlich noch vor dem Sommer 2000 zu erwarten. Dennoch werden bereits jetzt Überlegungen angestellt, mit welcher Vorgangsweise Österreich im Falle einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof reagieren könnte, um einerseits die aus dem Urteil not


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