Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 26

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Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind drei Anfragebeantwortungen, 1556/AB bis 1558/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung des Bundesministers für Justiz und Ernennung seines Nachfolgers.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Hedda Kainz: "Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 29. Februar 2000, Zl. 300.000/4-BEV/2000, über meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz den Bundesminister für Justiz Dr. Michael Krüger vom Amt enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz Herrn Dr. Dieter Böhmdorfer zum Bundesminister für Justiz ernannt."

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Schreibens.

Eingelangt ist ferner ein Schreiben der Oberösterreichischen Landtagsdirektion betreffend eine Ersatzwahl in den Bundesrat.

Auch hier ersuche ich um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Hedda Kainz: Das Schreiben lautet:

"Wir teilen mit, dass das Ersatzmitglied des Bundesrates Mag. Gerhard Tusek mit Ablauf des 13. März 2000 auf seine Ersatzmitgliedschaft im Bundesrat verzichtet.

Die erforderlichen Nachwahlen erfolgen im Rahmen der Landtagssitzung am 14. März 2000."

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Schreibens, das zur Kenntnisnahme gedient hat.

Weiters eingelangt ist ein Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2000 getroffen wird. Es ist dies das gesetzliche Budgetprovisorium 2000.

Dieser genannte Beschluss unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ich habe diese Beschlüsse dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorbereitung zugewiesen. Dieser soeben erwähnte Ausschuss hat seine Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe diese zwei Beschlüsse auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 1 und 2 unter einem abzuführen.


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