Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 47

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Übertragung von Aufgaben von einer Abteilung zu einer anderen, der Zustimmung des Bundes bedarf und den Ministerrat beschäftigt.

In diesem Zusammenhang erscheint mir auch überholt, dass jede noch so kleine Änderung von Gemeindegrenzen, etwa weil sich der Lauf eines kleinen Flusses geändert und das Auswirkungen auf die Bezirksgrenzen hat, der Zustimmung der Bundesregierung bedarf. Wenn man die Ministerratsbeschlüsse durchsieht, dann kann man feststellen, wie häufig das vorkommt, und man kann unschwer erkennen, dass da ein beachtliches Einsparungspotential zu finden wäre. Solche engen Korsette sind völlig überholt, und der Bund sollte sich ein Beispiel daran nehmen, was die rot-grüne deutsche Bundesregierung am 1. Dezember des Vorjahres in ihrem Programm "Moderner Staat, moderne Verwaltung" festgehalten hat.

Ich zitiere kurz auszugsweise daraus: Aufgaben und Verwaltung: Verantwortungsteilung wird wieder stärker Bestandteil des föderalistischen Prinzips werden, daher wiegt es umso schwerer, dass das Nachhinken der Modernisierung auf Bundesebene im Vergleich zu den Ländern und Kommunen beklagt wird. So haben die Länder nur dann ihre Möglichkeit, ihre teilweise schon weit gediehenen Anstrengungen zu einer Reform der Verwaltung voranzutreiben, wenn ihnen der Bund größere Spielräume als bisher einräumt. Die Bundesregierung will deshalb Entscheidungsfreiräume schaffen. – Ende des Zitats.

Es ist zu hoffen, dass sich die österreichischen Schwesterparteien der deutschen Bundesregierung bei der Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen an dieser Reformbereitschaft ein Beispiel nehmen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aus verwaltungsökonomischer Sicht bliebe die Neuordnung der Ressortverteilung ein finanzielles Nullsummenspiel, wenn keine Schlankheitskur folgt. Das betrifft den noch weiter voranzutreibenden Abbau von Mehrfachzuständigkeiten der Ministerien, die in zahllosen Bundesgesetzen versteckt sind und deren Ausuferung eher durch Besitzstand-Denken als sachlich motiviert war. In weiterer Folge muss das aber auch zu der Frage führen, ob sich die Ministerien tatsächlich mit so vielen einzelnen Verwaltungsentscheidungen befassen müssen, die in anderen vergleichbaren Staaten durch die Länder und Gemeinden an Ort und Stelle getroffen werden können. Ich halte es für keinen Zufall, dass in solchen Staaten – beispielsweise in Deutschland oder in der Schweiz – der Verwaltungsaufwand insgesamt gerechnet wesentlich niedriger als in Österreich ist. Die Forderung lautet daher: Rückbau der Ministerien auf die Wahrung von Grundsätzen und Standards, die strategische Planung und die innerstaatlich koordinierte Geltungsmachung österreichischer Interessen in der Europäischen Union.

Zum Schluss scheint mir in einem Organ der Bundesgesetzgebung besonders erwähnenswert zu sein, was als Vorhaben der Regierungsparteien im Bereich der Gesetzgebung vereinbart ist. Ich erwähne nur den im Arbeitsprogramm festgelegten Schutz vor rückwirkenden Gesetzen, den Schutz vor Beweislastumkehr, die Reduzierung der Normenflut, die Nutzung von Ermessensspielräumen, die Umsetzung einer verpflichtenden Folgekostenrechnung mit öffentlich zugänglicher Evaluierung durch den Rechnungshof sowie den Verzicht von Zusatzauflagen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien. Dem ist aus Sicht der Länder uneingeschränkt zuzustimmen.

Wenn das umgesetzt wird, wozu wir unseren Beitrag leisten wollen und Sie herzlich einladen, werden wir vom bürokratischen Gesetzesstaat wieder stärker zum Rechtsstaat und zur langfristigen Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen zurückfinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.34

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte.

13.34

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Werte Damen und Herren! Ich möchte zuerst ganz kurz auf Kollegen Drochter zurückkommen. Er hat zu Beginn seiner Ausführungen gemeint, dass eine der Aufgaben


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