Bundesrat Stenographisches Protokoll 662. Sitzung / Seite 58

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Ich muss Ihnen etwas sagen, Frau Bundesrätin Fuchs: Ich habe 26 Jahre lang einen Betrieb als selbständige Unternehmerin geführt. Ich habe mit meinem eigenen gesamten Vermögen für den Betrieb gehaftet. Ich habe den Betrieb jetzt meinem Neffen übergeben und bin nach wie vor als Prokuristin im Betrieb tätig. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe einen kleinen Betrieb, und wir alle müssen miteinander arbeiten und einander helfen. Nur so geht es, nur so können Arbeitsplätze gesichert sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nur so sind Arbeitsplätze sicher. Es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen und nicht immer ein Gegeneinander-Aufmucken. (Bundesrätin Schicker: Aber nur im Familienbetrieb!) Da vorher auch gesagt wurde, dass die Ministerien eine Spielwiese brauchen oder haben, möchte ich dazu sagen, diese Bundesregierung und diese MinisterInnen und Staatssekretäre sind sicher nicht der Meinung, dass sie eine Spielwiese haben, sondern sie sind für das Land verantwortlich, und dementsprechend handeln sie auch. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.22

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich frage aber, ob noch jemand das Wort wünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung , die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Bauten und Technik und über die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, das Behörden-Überleitungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung und die Verfügung über bundeseigene Liegenschaften einschließlich Mietwohngebäuden (BIG-Gesetz) und mit dem das Bundesfinanzgesetz 1992 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, geändert und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und über die Neuordnung des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz, das Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird sowie damit zusammenhängende Bestimmungen über den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Familie, Jugend und Konsumentenschutz erlassen werden, und schließlich das Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 und das ÖIG-Gesetz geändert sowie damit zusammenhängende Bestimmungen über den Wirkungsbereich einzelner Bundesministerien getroffen werden, aufgehoben werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2000).

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich lasse zunächst über diesen Antrag auf Erhebung eines Einspruchs abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit .

Der Antrag auf Erhebung eines Einspruches gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates ist somit abgelehnt .

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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