Mit In-Kraft-Treten der Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 am 1. April 2000 ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Vorbereitung und Einbringung einer Regierungsvorlage für die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, welches sich auf den Kompetenztatbestand "Arbeitsrecht" gründet, zuständig.
Damit ich nicht den Eindruck erwecke, dass ich das nun so zusagen von mir weg geschoben habe oder dass das von mir weg genommen worden sei und dass mir das kein Anliegen sei, möchte ich Ihnen einen Teil des Kapitels "Politik für Frauen" aus dem Regierungsübereinkommen zur Kenntnis bringen, um zu klären, dass es aufgrund des Regierungsübereinkommens auch ein Anliegen des Herrn Wirtschaftsministers Bartenstein sein wird und sein muss, Frauenpolitik und die Anliegen der Frauen im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes zu vertreten.
Da heißt es nämlich: Gleichberechtigung und Partnerschaft von Frau und Mann. Wir bekennen uns zu einem partnerschaftlichen Lebensmodell, Chancengleichheit auf allen Ebenen des Zusammenlebens. Für uns ist die Frauenpolitik ein breiter politischer Gestaltungsauftrag und fällt damit in die Zuständigkeit von allen Ressorts. – Ich glaube, damit ist gesichert, dass auch Herr Wirtschaftsminister Bartenstein in dieser Frage aktiv wird. Ich werde das jedenfalls immer wieder bei ihm einmahnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
Frage 2: Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Realisierung der 40-Prozent-Frauenförderquote gewährleisten?
Der vierte Teil des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sieht besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen vor, darunter unter anderem Frauenförderungspläne, ein Frauenförderungsgebot, die bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst, Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg und Bevorzugung bei der Aus- und Weiterbildung.
Gemäß § 41 Abs. 1 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz hat jeder Leiter/jede Leiterin einer Zentralstelle einen Frauenförderungsplan für das Ressort zu erlassen, der im Teil II des Bundesgesetzblattes zu veröffentlichen ist.
Im Rahmen meiner Koordinationskompetenz werde ich mich dafür einsetzen – das habe ich schon erwähnt –, dass meine Regierungskollegen und -kolleginnen die Frauenförderungsquote in ihrem jeweiligen Ressortbereich einhalten werden. Der entsprechende Ministerratsvortrag betreffend Frauenbeauftragte ist schon in Arbeit.
Frage 3: Mit welchen Maßnahmen wollen Sie verhindern, dass Frauen aus dem Arbeitsprozess gedrängt werden? – Ich erachte es für unumgänglich, eine Vielzahl von Maßnahmen zu kombinieren, um einer Verdrängung von Frauen aus dem Arbeitsprozess entgegenzuwirken. Dazu zählen bereits Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang von Frauen in das Erwerbsleben gewährleisten, insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung der geschlechtsstereotypischen Berufswahl und zur Ergreifung zukunftsträchtiger Berufsfelder, vor allem im technischen Bereich und in den neuen Informationstechnologien.
Besonders wichtig sind mir auch Maßnahmen, die es Frauen und Männern erleichtern, Beruf und Familie zu vereinbaren, insbesondere muss ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Ich darf darauf hinweisen, dass im Sommer dieses Jahres weitere 130 Millionen Schilling zur Verfügung stehen werden, um die vorgesehenen Kinderbetreuungsplätze, die mit der Kindergartenmilliarde zu finanzieren sind, auch zu schaffen. Damit wird dieses Erfordernis erfüllt werden. (Bundesrätin Schicker: Das war schon beschlossen!)
Männer sollen ermutigt werden, sich vermehrt bei der Haus- und Familienarbeit einzubringen. Dies ist nicht nur Voraussetzung für die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Frauen, sondern auch von enormer Bedeutung für die Väter und die Kinder, denn ich glaube, gerade die jüngere Generation von Männern hat auch erkannt, dass die Kinderbetreuung eine Bewusstseinsaufwertung, ein Erlebnis und eine Verbesserung der Lebensqualität der Männer bedeutet. Diese jungen Männer sind auch durchaus bereit, diese Aufgabe in Zukunft wahrzunehmen.
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