Daher plane ich auch, Väterkarenz stärker zu bewerben. Wie wir wissen, kann die neue Art von Kinderbetreuungsgeld auch von Vätern bezogen werden, wenn sie sich bereit finden, die Kinder zu betreuen.
Frauen und Männern, die zugunsten der Kindererziehung ihre Berufstätigkeit unterbrechen, müssen geeignete Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern, angeboten werden.
In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen sagen, dass ich bereits eine Kooperation mit der Arbeiterkammer Tirol aufgenommen habe, um dort in einem Pilotprojekt für Tirol und Kärnten Zeitmodelle, Fortbildungsmodelle für Frauen, die nach der Kinderarbeit wieder in den Beruf einsteigen wollen, zu erproben, um sie dann sozusagen für die Wirtschaft insgesamt akzeptabel zu machen, weil ich glaube, dass es wichtig sein wird, der Wirtschaft immer wieder vor Augen zu führen, dass sie aus familienfreundlichen und frauenfreundlichen Maßnahmen – und das ist nicht dasselbe, das ist mir auch wichtig festzuhalten: Frauenpolitik erschöpft sich nicht in der Familienpolitik – auch wirtschaftliche Vorteile ziehen kann. (Bundesrätin Schicker: Das ist richtig!) Aber das ist ein Bewusstseinsbildungsprozess. Das können wir nicht mit gesetzlichen Regeln erreichen, sondern das muss uns allen ein Anliegen sein. Und daher bitte ich Sie in diesem Sinn, auch zusammenzuarbeiten.
Frage 4: Wie werden Sie die von Ihnen angekündigten 33 000 Kinderbetreuungsplätze im Detail realisieren? – Es sind ja schon 29 000 durch die Kindergartenmilliarde realisiert. Es fehlen noch 4 000, und diese werden heuer im Sommer realisiert sein.
Die vormalige Bundesregierung hat im Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 1999/2000 600 Millionen Schilling für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung gestellt. Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten bisher 29 016 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in allen Bundesländern geschaffen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Mit den dennoch verbleibenden zirka 133 Millionen Schilling werden nach den geltenden Richtlinien gemäß den Förderungsschwerpunkten weitere Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie für schulpflichtige Kinder so wie Angebote betrieblicher Kinderbetreuung und gemeindeübergreifende Betreuungsprojekte gefördert werden. Die angekündigte Zahl von zirka 33 000 Plätzen ist daher sicherlich zutreffend.
Frage 5: Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan aus? – Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz werden die verbleibenden 133 Millionen Schilling im Jahr 2000 an die Länder überwiesen werden, sofern richtliniengemäße Projekte eingereicht werden. Entsprechende Anträge sind bis längstens 30. Juni 2000 an die Bundeskommission zu entrichten.
Frage 6: In welchen Bundesländern haben Sie vor, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen? – Man muss sagen, die grundsätzliche Verpflichtung, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, ist eine Verpflichtung der Bundesländer. Und der Bund unterstützt daher nach Kräften, und das werde ich auch nach Maßgabe meiner Mittel tun. Ich werde in allen Bundesländern gemäß dem gesetzlichen Zuschuss Kinderbetreuungsplätze schaffen. Im Finanzausgleichsgesetz ist die Zuschussquote pro Bundesland genau festgelegt.
Frage 7: Welche Kofinanzierung wurde dafür vereinbart? – Als Kofinanzierung ist die 50-prozentige Beteiligung von Ländern und Gemeinden gesetzlich festgelegt.
Frage 8: Durch welche Maßnahmen werden Sie gewährleisten, dass Gleichbehandlung aufgrund des international gehandhabten Differenzansatzes auch weiterhin in Österreich ausgebaut wird? – In Wahrnehmung meiner Koordinationsaufgabe in Angelegenheiten der Frauenpolitik plane ich die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Ziel dieser Arbeitsgruppe soll es sein, den Prozess des Gender-Mainstreaming in den Ressorts zu unterstützen, zu begleiten und zu koordinieren. Die Arbeitsgruppe soll dem Informationsaustausch dienen, Beispiele von Initiativen zur Umsetzung des Konzepts in den Ressorts erörtern und damit das Bewusstsein für die Berücksichtigung frauenspezifischer Lebenszusammenhänge in den Maßnahmen der
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