Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 23

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Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus. Sie findet im Anschluss an die Durchführung der vorher bekannt gegebenen dringlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Repar und Genossen statt.

1. Punkt

Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998 (Grüner Bericht 1998) (III-197/BR sowie 6089/BR der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässerschutzbericht 1999 (III-200/BR sowie 6090/BR der Beilagen)

3. Punkt

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2000 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-203/BR sowie 6091/BR der Beilagen)

Vizepräsident Johann Payer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

der Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998,

der Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässerschutzbericht 1999 und

der Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2000 gemäß § 9 Abs. 2 LWG.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 3 hat Herr Bundesrat Franz Wolfinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend den Bericht über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1998. Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend den Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässerschutzbericht 1999. Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Nun bringe ich noch den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2000 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz. Der Inhalt dieses Berichtes liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.


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