Bundesrat Stenographisches Protokoll 663. Sitzung / Seite 62

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Frage 1: "Wie lautet Ihre Erklärung zum Thema Krško in Slowenien im Wortlaut?" – In einem kurzen Pressegespräch habe ich in Laibach sinngemäß ausgeführt, dass die nukleare Sicherheit ein Thema ist, das die Bevölkerung der beiden Staaten wie auch ganz Europas betrifft. Deshalb sei die Frage der nuklearen Sicherheit auch Teil der EU-Beitrittsverhandlungen zum Kapitel Energie. Wir wissen, dass Krško ein Kernkraftwerk westlicher Bauart ist und Slowenien bemüht ist, größtmögliche Sorgfalt in Bezug auf die Sicherheit der Anlage walten zu lassen. Da in Slowenien hinsichtlich der Inhalte der Beitrittsverhandlungen völlige Transparenz herrsche, sei die Position der EU zu Krško allen bekannt. Österreich stehe voll hinter dieser Position.

Meine nur im Zusammenhang mit der Einleitung verständliche – da ist praktisch das Missverständnis entstanden – kurze Antwort auf eine Zusatzfrage lautete daher – sie war nur bezogen auf den slowenischen EU-Beitritt – wie folgt:

"Bei Krško haben wir nie auf der Schließung bestanden, sondern es gibt klar eine gemeinsame Position der EU, in die die österreichische Position natürlich klar eingebaut ist oder enthalten ist. Und zwar haben wir gesagt, daß Krško tatsächlich nach westlichen Standards her ausgerüstet ist."

Frage 2: "Gibt es einen Beschluss der Bundesregierung, auf dessen Basis Sie diese Erklärung abgegeben haben?" – Wie ich bereits einleitend ausgeführt habe, steht meine Erklärung voll auf dem Boden und in Übereinstimmung mit dem Programm der Bundesregierung.

Zur Frage 3, ob ich mit Frau Landeshauptmann Klasnic und Landeshauptmann Dr. Haider in dieser Frage einen Kontakt hatte, bevor ich diese Erklärung abgegeben habe, möchte ich Folgendes sagen: Eine gesonderte Kontaktaufnahme mit den Landeshauptleuten der Steiermark und Kärntens war in dieser Frage nicht erforderlich. Ich stehe jedoch laufend in Kontakt mit den Landeshauptleuten (Zwischenruf des Bundesrates Konecny ) in sie betreffenden Fragen und habe daher auch vor meinem Besuch in Slowenien ein allgemein gehaltenes Gespräch mit Landeshauptmann Haider geführt. (Bundesrat Konecny: Und er war da einverstanden? – Weitere Zwischenrufe.)

Zu den Fragen 4 bis 6: Die Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den Kernkraftwerken in den Beitrittsländern ist – das habe ich schon ausgeführt – im bereits eingangs erwähnten Aktionsplan festgelegt. Kernkraftwerke, die nicht mehr mit vertretbarem Aufwand nachgerüstet werden können – das sind die Kernkraftwerke der "ersten Generation": Ignalina, Kozloduj und Bohunice –, sind innerhalb der fixierten Stilllegungspläne zu schließen.

Kernkraftwerke, die sich in Betrieb befinden, sind laufend sicherheitstechnisch nachzurüsten – unabhängig davon, ob östlicher oder westlicher Bauart –, mit dem Ziel, sich dem Stand der Technik in der Europäischen Union anzunähern.

Kernkraftwerke, die sich noch in Bau befinden, müssen jedenfalls dem heutigen Stand der Technik entsprechen und genehmigungsfähig sein.

Diese Grundsatzposition, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt grundsätzlich auch für die vom Anfragesteller erwähnten Anlagen.

Zur Frage 7: Auch hier darf ich noch einmal auf meine einleitenden Bemerkungen – deshalb waren mir diese sehr wichtig – verweisen. Die Antwort auf die Frage 7 ist daher ein klares Nein.

Zu den Fragen 8 bis 10 führe ich aus: Wie ich ebenfalls schon anfangs in der Einleitung erwähnt habe, wird die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm natürlich besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des in der letzten Legislaturperiode verhandelten Anti-Atompaktes legen. Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang in Übereinstimmung mit der Substanz der in der Anfrage erwähnten Entschließungen des Nationalrates. Meine Erklärung, die sich nur auf die slowenischen EU-Beitrittsverhandlungen bezog, steht dazu nicht in Widerspruch.


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