Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 10

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Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP): Ich gelobe.

Schriftführerin Ilse Giesinger: Uta Barbara Pühringer.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP): Ich gelobe, so wahr mir Gott helfe.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich begrüße die wieder gewählten Mitglieder des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte und darf noch hinzufügen: Ich freue mich besonders darüber, eine Frau an erster Stelle des Bundeslandes Oberösterreich zu sehen. Ich gratuliere ganz herzlich. (Allgemeiner Beifall.)

Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

Einwendungen gegen die Tagesordnung

9.23

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Wir haben heute neben anderen Vorlagen unter Tagesordnungspunkt 2 das ÖIAG-Gesetz und unter Tagesordnungspunkt 3, um es kurz zu sagen, die Novelle zum Post- und Telekom-Beteiligungsgesetz zu behandeln.

Ich glaube, dass wir in unserer Funktion als Länderkammer Meinungsäußerungen aus den Bundesländern außerordentlich ernst zu nehmen haben. Ich glaube auch, dass wir – gerade im Fall des ÖIAG-Gesetzes – schon deshalb dazu verpflichtet sind, weil auf Grund der Vorgangsweise der Bundesregierung bei der Einbringung dieses Gesetzes, zu dem kein ordnungsgemäßes Begutachtungsverfahren durchgeführt wurde, die Möglichkeit der Länder, sich mit dieser Materie im Detail auseinander zu setzen, stark verkürzt wurde.

Wenn uns also ein Bundesland darauf aufmerksam macht, dass die im betreffenden Gesetz vorgesehene Nichtanwendbarkeit bundesgesetzlich geregelter Abgabenvorschriften für Umstrukturierungsmaßnahmen, Verschmelzungsvorgänge, Umgründungsmaßnahmen, Vermögensübertragungen und Privatisierungen nicht den üblichen bundesgesetzlich geregelten Abgabenvorschriften unterliegt und dass das nicht nur Sache des Bundes ist, der zugegebenermaßen aus diesen Vorgängen auch Erlöse lukriert, sondern dass es sich hier auch um gemeinschaftliche Bundesabgaben handelt, wodurch es zu Ertragsausfällen für die Länder und Gemeinden in einem, was sicher richtig ist, nicht abschätzbaren Ausmaß kommt, dann ist das ein ernst zu nehmender Einwand.

Es ist dieser Einwand umso ernster zu nehmen, wenn er vor dem Hintergrund einer höchst aktuellen Diskussion erhoben wird, in der das Finanzministerium, der Finanzminister, von diesen Körperschaften, von Ländern und Gemeinden, einen positiven Stabilisierungsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent einfordert, während diese selbst auf Grund ihrer Budgetsituation öffentlich bekundet haben, dass von ihnen ein negativer Stabilisierungsbeitrag von 0,3 Prozent zu erwarten ist. Der Unterschied von 0,8 Prozent ist in Wirklichkeit das Gelingen oder das Scheitern der Einhaltung der Maastricht-Kriterien.

Wenn also nun der Bund, ohne dass das unter Einhaltung der mühsam ausgehandelten Regelungen über gegenseitige Be- und Entlastungen irgendwo behandelt wurde, einseitig Maßnahmen setzt, dann ist, auch wenn an dieses Monitum keine ausdrückliche Aufforderung an den Bundesrat geknüpft ist, von unserer Seite meiner Einschätzung nach eine Nachdenkpause einzuschalten.

Dass dieses Monitum jenes des Bundeslandes Kärnten, unterzeichnet von Landeshauptmann Dr. Haider, ist, soll auf unserer Seite die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit dieser Meinung nicht schmälern. (Bundesrat Dr. d′Aron: Was heißt das? Was soll das heißen?) – Das heißt, dass wir hier ... (Bundesrat Prähauser: Das war ja ein Lob! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Der Grad Ihrer Nervosität ist geradezu klinisch.


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