Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 30

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Das dritte Schreiben stammt ebenfalls vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten:

"Betrifft: Europäische Union; Ausschuss der Regionen; Nominierung von Landtagspräsident Dörler; Unterrichtung des Bundesrates gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG können wir Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bei ihrer Sitzung am 20. März 2000 beschlossen hat, aufgrund eines gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG erfolgten Vorschlags der Vorarlberger Landesregierung den Präsidenten des Vorarlberger Landtages, Manfred Dörler, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen zu nominieren.

Aufgrund des Ausscheidens von Landtagspräsident a. D. Dipl.-Vw. Siegfried Gasser als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen war für die verbleibende Amtsperiode bis 2002 ein Nachfolger zu ernennen.

Mit freundlichen Grüßen"

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die früher eingelangten und zugewiesenen Berichte (III-205-BR/00, III-189-BR/99 und III-204-BR/00) abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe daher alle diese Vorlagen sowie die Wahl eines Schriftführers für den Rest des ersten Halbjahres 2000 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

Vizepräsident Jürgen Weiss: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Zur Geschäftsbehandlung, so nehme ich an, hat sich Herr Bundesrat Konecny gemeldet. – Bitte.

11.07

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche, hinsichtlich der die Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffenden Vorlagen gesondert darüber abzustimmen, ob wir auf die Aufliegefrist verzichten.

11.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich komme diesem Ersuchen nach und werde daher zuerst über das Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 2, der das ÖIAG-Gesetz 2000 betrifft, sowie hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3, der die Novelle zum Bundesgesetz über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine AG betrifft, und dann hinsichtlich der restlichen Tagesordnungspunkte, 4 bis 10, gesondert abstimmen lassen.

Da einige Kolleginnen und Kollegen entschuldigt beziehungsweise krankheitshalber abwesend sind und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, werde ich die Abstimmung durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Ich bitte, zunächst festzustellen, wie viele Bundesräte im Sitzungssaal anwesend sind. (Schriftführerin Giesinger nimmt die Zählung der anwesenden Mitglieder des Bundesrates vor.)


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