Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 31

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Es sind 54 Mitglieder stimmberechtigt anwesend.

 

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemäß § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung dem Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist des verteilten Ausschussberichtes zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben und so lange stehen zu bleiben, bis die Stimmen ausgezählt sind. (Neuerlich nimmt Schriftführerin Giesinger die Zählung vor.)

Ich bitte, sich zu setzen. – Es wurden für das Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist 40 Stimmen abgegeben. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei 54 anwesenden Mitgliedern betrug 36.

Die Zweidrittelmehrheit ist daher erreicht, und es ist wie vorgeschlagen vorzugehen.

Ich komme nun zum Verzicht auf die Aufliegefrist hinsichtlich der restlichen Tagesordnungspunkte 4 bis 10 und lasse darüber abstimmen.

Ich ersuche diejenigen Mitglieder des Bundesrates, die damit einverstanden sind, ein Zeichen mit der Hand zu geben. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich beabsichtige weiters, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 9 und 10 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mag. Trunk und Genossen betreffend neuerliche Belastungen für die Länder und negative finanzielle Auswirkungen des Beschlusses des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der ÖIAG und der Post- und Telekom-Beteiligungsverwaltungs GmbH auf die Länder an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

1. Punkt

Wahl eines Schriftführers für den Rest des ersten Halbjahres 2000

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Wahl eines Schriftführers für den Rest des ersten Halbjahres 2000. (Unruhe im Saal. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)  – Ich bitte, dem Ablauf der Sitzung die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken.

Durch die längere Abwesenheit infolge Krankheit von Frau Bundesrätin Hedda Kainz und ihren daraus folgenden Rücktritt als Schriftführerin ist die Wahl dieser Funktion notwendig geworden.

Es liegt mir der Vorschlag vor, für den Rest des ersten Halbjahres 2000 Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs zur Schriftführerin zu wählen. Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich die Wahl durch Handzeichen vornehmen lassen.


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