Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 32

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs ist für den Rest des ersten Halbjahres 2000 zur Schriftführerin gewählt.

Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen. (Bundesrätin Fuchs: Ja, ich nehme die Wahl gerne an!)  – Danke. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) (48 und 77/NR sowie 6094 und 6096/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses (49 und 78/NR sowie 6097/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über das ÖIAG-Gesetz 2000 und weiters

ein Bundesgesetz über die Änderung des Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Herr Bundesrat Ludwig Buchinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses.


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