Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 33

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner hat sich Herr Bundesrat Johann Kraml zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

11.15

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit der künftigen Situation der ÖIAG und der weiteren Vorgangsweise bei der Privatisierung. Die Bundesregierung hat ein Ziel, nämlich den Ausverkauf von Staatsvermögen, und das möglichst schnell.

Meine Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Albrecht Konecny, Johann Kraml und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) (48 und 77/NR der Beilagen)

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) (48 und 77/NR der Beilagen) Einspruch zu erheben.

Der Einspruch wird wie folgt begründet:

Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine pauschale Ermächtigung zur Privatisierung dar, die vom Ziel des Schuldenabbaus dominiert wird. Industriepolitische Ansätze finden keine ausreichende Berücksichtigung, es fehlt der Ansatz zur Sicherung einer dauerhaften Kernaktionärsrolle der ÖIAG (strategisches Eigentum).

Das Ziel des Schuldenabbaus durch Privatisierung dominiert zu Lasten einer künftigen Industriepolitik, der Entwicklung der Unternehmen sowie zu Lasten der Beschäftigten.

Angesichts des innerhalb eines kurzen Zeitraums zu tilgenden Schuldenbestandes besteht die Gefahr des Ausverkaufs unter Zeitdruck. Damit sind Notverkäufe mit erheblichen volkswirtschaftlichen Nachteilen (Preisverfall) zu befürchten.

Durch die hundertprozentige Privatisierung unter anderem der Telekom Austria und Austria Tabak drohen Betriebsschließungen, Arbeitsplatzverluste sowie Verluste von Chancen auf technologische Entwicklungen im eigenen Land.

Darüber hinaus lässt dieses Gesetz befürchten, dass die Mitbestimmungsqualität für Betriebsräte, Personalvertreter sowie für die Gewerkschaften und die Bundesarbeitskammer reduziert beziehungsweise gefährdet wird.

Die Kollektivvertragsfähigkeit des Post- und Telekombereiches ist gefährdet.

Aus all den angeführten Gründen wird der Antrag auf Einspruch erhoben.

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