Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 44

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Zur Aufsichtsratsbestellung: Es wurde kritisiert, dass Parteigänger in dieses Gremium gewählt wurden. Offensichtlich hat man § 4 des ÖIAG-Gesetzentwurfes nicht gelesen. Darin steht nämlich: Die Aufsichtsratsmitglieder sollen – ich zitiere – allgemein anerkannte Unternehmer aus der Wirtschaft, von Gesellschaften des Handelsrechts oder Persönlichkeiten mit langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsleben sein. – Zitatende.

Dazu kommt außerdem, dass der Staat jetzt nur mehr an der Erstbestellung mitwirkt, die Wiederbestellung der Aufsichtsratsmitglieder überlässt er den Aufsichtsratsmitgliedern selbst, er zieht sich also völlig zurück. Wie wurde die Erstbestellung gemacht? (Bundesrat Drochter: Und wer beruft ab? Man muss die ganze Wahrheit sagen! – Ruf bei der ÖVP: Deswegen zittern ja die Herren so!)  – Diese Funktionen laufen nach einer bestimmten Zeitperiode aus. (Bundesrat Drochter: Wenn er nicht brav ist, zieht ihn der Finanzminister ab!) Nur aus wichtigen Gründen kann jemand abgewählt werden, dazu gibt es eine Judikatur.

Wie wurde nun die Erstauswahl vorgenommen? – Es wurde infolge einer Ausschreibung gemäß ÖNORM A 2050 ein qualifiziertes Personalberatungsunternehmen beauftragt, eine Liste von Personen zusammenzustellen, aus der die Aufsichtsratsmitglieder dann bestellt wurden. (Bundesrat Marizzi: Das wäre zu hinterfragen, ob die qualifiziert sind!)

Es wurde heute schon einmal die Austria Tabak zitiert. Ich verlese eine Stellungnahme des Vorstandes der Austria Tabak zum ÖIAG-Gesetz, in der der Vorstand zusammenfassend feststellt: Der Vorstand der Austria Tabak sieht in weiteren Privatisierungsschritten auch die Chance, das Unternehmen noch besser als leistungsstarken und erfolgreichen Industrie- und Handelskonzern zu profilieren. – Zitatende. (Ruf bei der ÖVP: Hört, hört! – Bundesrat Drochter: Und was sagen die Mitarbeiter? Lesen Sie das auch!)Das soll gegen die Interessen der Austria Tabak sein? (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Zur Postsparkasse: Die Postsparkasse hat wie auch andere Unternehmungen das Problem, dass sie einen Personalstand aus einerseits Bundesbediensteten und andererseits nach Privatrecht aufgenommenen Bediensteten hat. Es ist für eine Führung immer schlecht, wenn unterschiedliche dienstrechtliche Vorschriften gelten. Deshalb wird jetzt versucht, im Wege einer Betriebsvereinbarung einen einheitlichen Rechtsbestand – natürlich unter Beachtung der Gleichbehandlungsbestimmungen, die auch für die Privatwirtschaft gelten – zu erzielen und die bisherigen ungenügenden Regeln, die außerdem nur aus Sonderregelungen für die Postsparkasse bestanden, zu ersetzen.

In diesem Sinne geht es nicht um Abbau von sozialen Rechten, sondern um die Gewährung von sozialen Rechten mit gleichem Zugang für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.14

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile ihm dieses.

12.14

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zunächst eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs, was die Post betrifft und wie deren Schulden entstanden sind: Ich könnte es mir jetzt auch leicht machen und eine Vorlesung über Marktversagen, öffentliche Unternehmen und gemeinwirtschaftliche Leistungen, halten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Das würde die Sitzung verlängern, aber wir können das auch draußen machen, das ist kein Problem.

Im Hinblick darauf, dass die ÖVP all diesen Entnahmen jedes Mal zugestimmt hat, erspare ich mir diese Ausführungen zumindest hier im Saal, wir können aber nachher ein Privatissimum darüber abhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Zapotocky – Sie haben völlig Recht, ich war einer der Bundesräte, die beim Hearing anwesend waren – hat auch gemeint und sogar mehrmals betont, dass der Börsemarkt derzeit


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