Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 63

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Reduzierung der Zahl von Zivildienstzuteilungen zeigt, dass der Bundesregierung zum Beispiel die Betreuung von krebskranken Kindern nichts wert ist, dass der Bundesregierung die Behandlung von Suchtkranken nichts wert ist, dass der Bundesregierung die Fortsetzung und Intensivierung der Sozialarbeit nichts wert ist, dass ihr die Betreuung von Obdachlosen nichts wert ist, die Arbeit mit Flüchtlingen nichts wert ist, die Integration von Migrantinnen und Migranten nichts wert ist und die sinnvolle Beschäftigung von alten und kranken Menschen nichts wert ist. Und diese Liste wäre beliebig fortzusetzen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wo steht das?)

Das ergibt sich ganz einfach, wenn man nachdenkt, aus den Maßnahmen, die gesetzt werden. Wenn zum Beispiel im Juni die Zuweisungen um 34 Prozent zurückgenommen werden, dann meine ich, dass das schon ein sehr deutliches Zeichen ist. Es gibt – aber das ist eine ganz besondere Spezialität – ein Minus zwischen 16 Prozent und 54 Prozent. Raten Sie, wer 54 Prozent Minus zu tragen hat! – Wien natürlich! (Zwischenruf des Bundesrates Schöls. ) – Das ist Wien, so schaut es aus! Ich vertrete hier Wien, und ich hoffe, Sie wissen das. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt zur Frage, wie Kärnten beteilt wird: plus 12 Prozent! Das nenne ich Gerechtigkeit! (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen und der ÖVP.) So stellt es sich die Regierung vor. Sie dürfen nur nicht annehmen, dass wir das hinnehmen, ohne es zu bemerken oder auch laut zu sagen, denn das ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Ing. Scheuch: Die Gerechtigkeit siegt!)

Im Erstvorschlag war Wien sogar mit einem Abschlag von 63 Prozent bedacht. Das ist dann sogar den Zuweisenden ein bisschen zu hoch erschienen. Aber ich habe mir die Liste angeschaut, wer Zuteilungen bekommen hat, und ich kann Ihnen sagen, das waren fast ausschließlich das Wiener Hilfswerk und die Caritas.

Ich habe absolut nichts gegen diese Organisationen, denn sie leisten eine wichtige Arbeit, aber sie liegen den Sozialdemokraten nicht sehr nahe. Sie sind nicht "unsere" Organisationen, wenn ich das so sagen darf. Auch das wurde bei den Zuweisungen genau berücksichtigt. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Ing. Scheuch: Ich hoffe, Sie haben nichts gegen Kärnten! Was Sie da machen, ist Parteipolitik!)

Parteipolitik, genau! Aber Sie haben jetzt nicht aufgepasst, wo Parteipolitik liegt. Da scheint es sich um einen Irrtum zu handeln. Jetzt wissen wir, warum es so läuft. (Bundesrat Ing. Scheuch: Nur den SPÖ-Organisationen etwas zukommen zu lassen, das ist ja peinlich!)

Meine Erklärung dafür ist, dass Herr Klubobmann Dr. Khol gemeint hat, das sei das Trennen der Böcke und der Schafe. Ich nehme an, das ist jetzt ein Beispiel dafür, das muss damit wohl gemeint sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Gesetzentwurf ist keinerlei Begutachtungsverfahren unterzogen worden, weder auf Regierungsebene noch auf parlamentarischer Ebene, und daher hatten die Länder auch keine Möglichkeit, zu diesem Gesetzesbeschluss, der massive Auswirkungen auf die Zuteilung von Zivildienern zu den Einrichtungen der Länder hat, Stellung zu nehmen. Als Wienerin – ich betone das noch einmal – kann ich diese Reduktion – allein im Juni um 54 Prozent! – nicht zur Kenntnis nehmen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Albrecht Konecny, Brunhilde Fuchs und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird (69 und Zu 69 der Beilagen)


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