Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 67

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Ein weiterer Leserbrief von einer Dame aus Feldkirchen: "Auf Grund der zu geringen Ausbildung für Rettungseinsätze dürfen Zivis gesetzlich bestenfalls einfache Patiententransporte begleiten. Politiker sollten prüfen, ob diese Dienste nicht qualifizierte Privatunternehmen besser erledigen könnten."

Ich glaube, es spricht für sich, wenn man diese Meinung von ehemaligen Zivildienern hört. (Bundesrat Thumpser: Mit diesem Wissensstand bin ich noch nie ans Rednerpult gegangen! Das ist beschämend!)  – Nein. Wir kommen schon noch zu dem, was beschämend ist. Dazu kommen wir noch.

Wenn ich nun die verringerte Zahl von Zivildienern ... (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) – Sie können sich gerne zu Wort melden, wenn Sie etwas sagen wollen.

Da nun die verringerte Zahl von Zivildienern hervorgehoben wird, möchte ich darauf verweisen, dass laut einer Studie aus dem Jahr 1993 insgesamt 17 000 Zivildiener auf der Warteliste standen, ebenso im Februar 2000; dies aber – wohl gemerkt – unter einem sozialistischen Innenminister! (Bundesrat Thumpser: Sozialdemokratisch!) Sie haben auch nichts weitergebracht! – Wer keine Schuld hat, werfe den ersten Stein.

Zu den Ausführungen von Bundesrätin Fuchs möchte ich sagen: Ich möchte darauf hinweisen, dass die alte Regierung, der auch die SPÖ angehörte – vielleicht wollen viele davon nichts mehr wissen –, auf Grund ihrer Schuldenpolitik für diese Budgetkürzungen im Innenressort und in anderen Bereichen verantwortlich ist. Allein schon deshalb müssten die Sozialisten auch für diese Gesetzesnovelle stimmen.

Was mich aber gestern im Ausschuss zutiefst erschüttert hat, war die Tatsache, dass die SPÖ gesagt hat, dass die Zivildiener und die Grundwehrdiener gegenüber jenen, die diese Dienste nicht leisten können, im Pensionssystem benachteiligt seien. Das wurde so gesagt. (Bundesrat Gstöttner: Falsch! So verstanden vielleicht!) Das muss man sich einmal vorstellen! Jemandem vorzuwerfen, dass er auf Grund eines körperlichen Gebrechens oder einer geistigen Schwäche keinen Dienst leisten kann, kann nur verurteilt werden. Das ist wohl das Tiefste. Als ob er dadurch einen Vorteil hätte – das ist ein Wahnsinn! Ich bin schockiert von dieser sozialistischen Partei! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.56

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eine tatsächliche Berichtigung wird gewünscht.

Ich darf in Erinnerung rufen: Eine tatsächliche Berichtigung darf die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten. Ich nehme an, Herr Kollege, Sie wissen das. Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur dann zulässig, wenn es sich um eine persönliche Angelegenheit des sich meldenden Bundesrates handelt. Sie darf die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten, und so weiter. – Ich bringe ganz bewusst diesen Passus aus der Geschäftsordnung.

Ich bitte Sie jetzt, die tatsächliche Berichtigung zu bringen. – Bitte.

13.57

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Dieser Redebeitrag war von mir und hatte ganz einfach zum Inhalt, dass ich es als ungerecht empfinde, dass jene, die Zivildienst leisten – ich habe vorher nicht gewusst, dass sie auch betroffen sind –, genauso wie jene, die einen ordentlichen Präsenzdienst leisten, nun die Ersatzzeiten nicht als Beitragszeiten anerkannt bekommen. Meine Bemerkung dazu war: Es gibt Unzählige, die keinen Präsenzdienst und auch keinen Zivildienst geleistet haben. (Bundesrat Marizzi: Fasslabend!) Diese haben den Vorteil, dass sie eine durchlaufende Versicherungszeit haben und somit auch diese Zeit angerechnet bekommen. – So war die Darstellung. Wenn das falsch verstanden wurde, dann möchte ich das bitte berichtigt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Höllerer. – Bitte.


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