Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 72

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längerer Zeit über Nachwuchsmangel geklagt wird, kräftig unterstützt werden soll. (Beifall des Bundesrates Prähauser. )

Künftig müssen Zivildiener für weniger Geld länger dienen – und das soll wohl für Österreichs junge Wehrpflichtige als Abschreckung dienen. Das, meine Damen und Herren, spiegelt die Geisteshaltung der neuen Bundesregierung wider!

Die SPÖ steht selbstverständlich auf der Seite der Zivildiener, vor allem aber auf der Seite der vielen karitativen und sozialen Einrichtungen, die Zivildiener benötigen. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Eine gefährliche Drohung!)

Wir Sozialdemokraten werden in dieser wichtigen Frage weiterhin Widerstand leisten und mit unserer Klage vor dem Verfassungsgericht hoffentlich Erfolg haben.

Meine Fraktion wird deshalb dieser unsozialen Gesetzesvorlage die Zustimmung verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

14.17

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Fuchs hat sehr engagiert das Wort für den Zivildienst ergriffen und diesen "schweren Dienst für die Gesellschaft" hervorgehoben. Sie widmete dann aber einen Teil ihrer Ausführungen dem Körpergewicht dieser jungen Menschen, und dazu möchte ich sagen: Wenn jemand Wert auf Körpergewicht legt, könnte er in die stets offenen Kasernen gehen und dort Dienst tun. Ähnliches hat auch Bundesminister Scheibner vor geraumer Zeit gesagt. – Weiters meinte Kollegin Fuchs, dass die Demontage einer solch wichtigen Einrichtung "bedauerlich" wäre.

Dazu möchte ich feststellen, dass der Zivildienst ein Wehrersatz - und kein Alternativdienst ist, auch wenn er sich im Laufe der letzten zehn Jahre mehr und mehr zu einem Alternativdienst entwickelt hat. Wer sich die Mühe macht, sich die Pflichten und Möglichkeiten der Zivildienstpflichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeit anzuschauen, etwa § 3 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes, muss feststellen, dass fast alles zivildienstpflichtig sein kann: Krankenanstalten, Rettungswesen, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Gesundenvorsorge, Betreuung von Drogenabhängigen, Dienst in Justizanstalten, Betreuung von vertriebenen Asylwerbern, Flüchtlingen sowie von Menschen in Schubhaft, Einsätze bei Epidemien, bei Katastrophenhilfe und Zivilschutz, Dienst in inländischen Gedenkstätten, insbesondere für die Opfer des Nationalsozialismus, in der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr sowie Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung.

Wir erkennen, dass der Zivildienst den jungen Männern eine ungeheuerliche Menge an Ausübungen bietet, müssen aber auch feststellen, dass jedoch keine dieser Tätigkeiten vergleichbar ist mit jener Aufgabe, die ein Soldat zu erbringen hat. Ich komme darauf noch zu sprechen.

Ich weiß, Zivildiener haben oft schwierige und im wahrsten Sinne des Wortes scheußliche Tätigkeiten, so möchte ich fast sagen, zu verrichten, aber ein Teil sucht sich die Rosinen heraus, nämlich Aufgaben, die weder sehr schwierig noch sehr scheußlich sind. Vor jenen Zivildienern, die schwierige und scheußliche Tätigkeiten auszuführen haben, habe ich größte Hochachtung. Ich weiß, was es bedeutet – oder ich glaube zu wissen, was es bedeutet –, im Bereich der Kranken- und Altenpflege tätig zu sein, und ich erahne es, was das für eine Aufgabe ist. Es ist aber wichtig, dass sie wahrgenommen wird. (Bundesrat Thumpser: Wo sind die Rosinen?)

Aber übersehen wir nicht, Kolleginnen und Kollegen, dass der Unterschied zum Soldaten darin besteht, dass der Soldat eigentlich der Einzige ist, der Zivildienst leistet, denn der Soldat leistet Dienst an den Zivilen, und wenn es darauf ankommt, opfert er – das hat auch heute Bundes


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