Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 82

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Einführung von Verwaltungsgerichten der Länder stellt für uns Freiheitliche ein verfassungspolitisches Ziel erster Ordnung dar, zumal nur auf diese Weise die Kontrolle der Verwaltung durch Instanzen, die mit den richterlichen Garantien der Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit ausgestattet sind, wirklich zufriedenstellend weiterentwickelt werden kann. – Ende des Zitates.

Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist dabei auch die evidente Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser hat – wie bereits in den Vorjahren – auch im letzten Tätigkeitsbericht über das Jahr 1998 eindringlich darauf hingewiesen, dass er infolge seiner notorischen Überlastung seiner verfassungsmäßigen Aufgabe, nämlich der Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung – ich verweise auf die Zahlen in den Berichten, die bekannt sind – nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kann.

Der Gerichtshof führt dazu aus, dass nur die seit langem geforderten Reformen der Verwaltungsgerichtsbarkeit dauerhafte Abhilfe bringen können. Eine Reform, die sicherstellt, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Funktion als zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung berufenes Höchstgericht wieder ordnungsgemäß erfülle, könne nur darin bestehen, dass anstelle der zweiten Verwaltungsinstanz eine erste verwaltungsgerichtliche Instanz mit einer Revisionsmöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof eingeführt wird. – Soweit zum Verwaltungsgerichtshof.

Zum zweiten Themenkreis, den VfGH betreffend, erlauben Sie mir, nur noch kurz auf eine Problematik einzugehen, die allerdings, wie ich vor vielen Jahren bei Herrn Professor Korinek in Salzburg lernen durfte, eine allgemein juristische ist, die aber meines Erachtens auch ganz besonders die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes tangiert. Ich rede von der Flut der Gesetze und von der Unordentlichkeit der Gesetze. Zur Flut abermals einige Zahlen.

1946 bestand das Bundesgesetzblatt aus 474 Seiten, 1992 aus 5 044 Seiten, 1995 aus 9 518 Seiten, dann wieder etwas rückläufig, heute wieder zunehmend. Jeder Praktiker und jeder Theoretiker merkt es in seiner Kanzlei: Das Bundesgesetzblatt erfordert schon bald alle Jahre einen neuen Bibliotheksverbau.

Zur Unordentlichkeit darf ich noch einmal und ein letztes Mal zitieren – da heißt es in einem Artikel –: Der Verfassungsrichter Professor Korinek erklärt dazu bei einer Tagung der Österreichischen Juristenkommission – ich gebe zu, es ist einige Jahre her, aber Sie werden mir Recht geben, es hat sich überhaupt nichts geändert –, das Problem der Unklarheit der Gesetze habe eine Dimension erreicht, die man sich nicht mehr vorstellen könne. Die zum Teil aufgehobene Werkvertragsregelung – Sie alle erinnern sich noch daran – sei dafür nur ein Beispiel von vielen. Ein weiteres Beispiel ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das allein im Jahr 1996 sieben Mal novelliert worden ist, davon vier Mal mit Rückwirkungen zu verschiedenen Stichtagen. Das ergäbe – so Korinek – garantiert zehn bis elf verschiedene Fassungen im Jahr. Es gäbe beim Verfassungsgerichtshof kein Verfahren zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, das nach derselben Rechtslage beginnt, wie es ende. – Zitatende.

Ohne mich noch weiter zu verbreiten, möchte ich sagen, man müsste bei den Parlamentariern einmahnen: Folgekostenabschätzung, materielle Rechtsbereinigung et cetera et cetera.

Ich darf mich kurz fassen und mit einem allseits bekannten Zitat schließen, welches mit seiner plakativen Übertreibung gerade deswegen die grundsätzliche Problematik auf den Punkt bringt: Es gibt 10 Millionen Gesetze auf der Welt, dies, um 10 Geboten Geltung zu verschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.02

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

15.02

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Herren Vizepräsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vom Bundeskanzler vorgelegten Tätigkeitsberichte des


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite