Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes legen ein hervorragendes Zeugnis dafür ab, wie in Österreich Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz gewährleistet sind. Ich denke, es kann nicht schaden, das in dieser Zeit ausdrücklich zu betonen.
Ich möchte den Herren Vizepräsidenten, Universitätsprofessor Dr. Korinek und Universitätsprofessor Dr. Pesendorfer, herzlich dafür danken, dass sie sich gestern im Ausschuss Zeit für eine interessante Diskussion genommen haben. Das ist nicht selbstverständlich, und das verdient unsere besondere Anerkennung. (Allgemeiner Beifall.)
Wenngleich die Tätigkeitsberichte dem Funktionieren der Höchstgerichte ein hervorragendes Zeugnis ausstellen, gilt natürlich auch hier, dass nichts so gut ist, dass es nicht auch verbessert werden könnte, und Herr Kollege Dr. Aspöck hat bereits die Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes angesprochen. Wenn wir lesen, dass zu Ende des Jahres 1998 beim Verwaltungsgerichtshof über 13 000 unerledigte Beschwerden vorlagen, von denen 62 Prozent, also nahezu zwei Drittel, bereits mehr als ein Jahr Verfahrensdauer hinter sich hatten, bei denen also die Einschreiter schon über ein Jahr auf die Erledigung warten mussten, dann zeigt das doch ganz deutlich, wie berechtigt die vom Verwaltungsgerichtshof selbst immer wieder erhobene Forderung nach Entlastung ist.
Kollege Dr. Aspöck hat auf die Perspektiven der Reformen bereits hingewiesen; das wurde hier auch schon mehrfach erörtert. Es wird in der Diskussion gelegentlich die bange Frage aufgeworfen, ob es denn gelingen werde, im Nationalrat die für eine solche Reform wohl – man kann sich auch Reformschritte vorstellen, die keine Zweidrittelmehrheit brauchen, aber eine tief greifende Reform, insbesondere eine länderfreundliche Reform mit Landesverwaltungsgerichten, wird eine Verfassungsmehrheit brauchen – erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen.
Es gibt an sich eine ganz einfache Antwort darauf: Wenn man sich die Arbeitsprogramme vor Augen führt, und zwar jenes, das zwischen SPÖ und ÖVP abgeschlossen worden wäre, und jenes, das dann zwischen ÖVP und FPÖ tatsächlich abgeschlossen wurde, dann sieht man, dass sich unter dem Punkt Landesverwaltungsgerichte beide Konzepte in keinem einzigen Wort unterscheiden.
Das zeigt eigentlich ganz deutlich: Wenn das keine Scheinbereitschaft war, um die Regierungsverhandlungen zu einem für die SPÖ positiven Abschluss zu bringen, dann gibt es eigentlich keinen Grund, an der Zustimmung der SPÖ im Nationalrat zu zweifeln. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass das auch von der SPÖ-Fraktion im Nationalrat nach sachlichen Gesichtspunkten beurteilt wird, auch wenn die Wortmeldungen, wie man mit diesem Instrument der Mehrheitsverweigerung in Verfassungsmaterien umgehen wird, etwas unterschiedlich sind. Sie reichen von Fundamentalopposition bis konstruktiver Mitarbeit, wenn es sich um gerechtfertigte Dinge handelt. Ich würde meinen, dass Signale gut wären, dass es in diesem Punkt, aufbauend auf gemeinsam Erarbeitetem und Verhandlungsgrundlagen, recht bald eine Lösung geben wird.
Kollege Dr. Aspöck hat ganz kurz die Gesetzesflut angesprochen und natürlich – so wie ich auch verschiedentlich – der Versuchung nicht widerstanden, das ganz plastisch und einfach am Umfang des Bundesgesetzblattes darzustellen. Ich möchte nur sagen, ich habe auch mit dem quantitativen Ausmaß der Gesetzgebung ein kleines Problem, wir regeln Vieles, was nicht unbedingt geregelt werden müsste, allerdings sind die Parlamentarier daran nicht ganz unbeteiligt, wir auch nicht. Viele parlamentarische Anfragen beschäftigen sich in der Regel mit ungeregelten Dingen und nicht mit einem Übermaß an Regelungen. Das sind die politischen Sachzwänge, von denen wir uns auch nicht ganz frei machen können. Aber viel mehr beschäftigt mich die Frage, dass die Gesetzgebung rein qualitativ gesehen immer mangelhafter wird. Herr Vizepräsident Dr. Korinek wird nicht müde, mit treffenden und sehr plastischen Beispielen darauf immer wieder hinzuweisen, und ich bin dafür sehr dankbar.
Das Problem ist meiner Ansicht nach weniger die Quantität, sondern hauptsächlich die Qualität: dass die Gesetze in sich selbst nicht mehr stimmig sind, dass sie nicht widerspruchsfrei sind, dass sie außerordentlich kurzlebig sind, dass ein Beamter, kaum dass er sich in die Neuordnung
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite