Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 95

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und den Arbeitsmarkt in Österreich entstehen lässt, und ich denke, diese Befürchtungen gehören auch berücksichtigt.

Aus diesem Grund halte ich auch als Bundesrätin des Landes Kärnten – ich sehe doch in allen Fragen grundsätzlich die Republik Österreich, aber auch mein Bundesland Kärnten – die Befürchtungen, die in dieser Stellungnahme der Kärntner Landesregierung formuliert wurden, für sehr berechtigt und schließe mich dem an.

Ich ersuche Sie, Herr Staatssekretär, daher, mit einer Gepflogenheit von mittlerweile vielen Ministern, nämlich entweder gestellte Fragen nicht zu beantworten oder gestellte Fragen so zu beantworten, dass sie keine Antwort sind, heute zu brechen. Wenn wir diese Anfragen heute an Sie stellen, dann erwarten wir von Ihnen, dass Sie sie in der Tat aus Ihrer Sicht gemäß ihrer Notwendigkeit, aber in demokratiepolitischer Form beantworten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Alfred Finz das Wort. – Bitte.

16.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich bitte, die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten zu dürfen, da sie einen inhaltlichen Zusammenhang haben. Sie lauten konkret:

1. Frage: "Wie beurteilen Sie die Einwendungen des Amtes der Kärntner Landesregierung, unterzeichnet durch Landeshauptmann Jörg Haider?"

2. Frage: "Welche Ertragsausfälle hat das Bundesministerium für Finanzen für die Länder – im einzelnen aufgeschlüsselt – nach den bisherigen Annahmen der Privatisierungserwartungen berechnet?"

3. Frage: "Welche Ertragsausfälle hat das Bundesministerium für Finanzen für die Gemeinden nach den bisherigen Annahmen der Privatisierungserwartungen berechnet?"

Ich möchte zunächst festhalten, dass das Amt der Kärntner Landesregierung, dessen Schreiben mir im Original vorliegt, grundsätzlich gegen die beabsichtigte Fusionierung von ÖIAG, PTBG und PTA keinen Einwand hat. Es geht nur um § 17 des ÖIAG-Gesetzes, in dem im Abgabenrecht praktisch eine Fortschreibung der bereits im alten ÖIAG-Gesetz – zuletzt 1993 novelliert – sowie im Poststrukturgesetz 1996 – zuletzt 1998 novelliert – enthaltenen steuerrechtlichen Regelungen erfolgt.

Bei der vorgesehenen Fusion von ÖIAG mit PTBG und PTA sind bereits auf Grund der bestehenden Rechtslage die Regelungen des Umgründungssteuergesetzes anzuwenden, sodass keine zusätzliche Begünstigung dieser Vorgänge in steuerlicher Hinsicht gegeben ist. Es handelt sich dabei also nur um eine schon bestehende steuerrechtliche Möglichkeit, die für diesen Verschmelzungsvorgang fortgeschrieben wird. Da weder die PTA noch die PTBG über ein Liegenschaftsvermögen verfügen, stellt die Regelung des § 17 des ÖIAG-Gesetzes 2000 auch keine Begünstigung oder Benachteiligung – je nachdem, wie man es sehen will – in grunderwerbssteuerrechtlicher Hinsicht dar. Es existieren aus diesem Grund auch keinerlei Berechnungen darüber, welche Anteile anfallen oder den Gemeinden entfallen oder den Ländern entfallen, weil es praktisch Usus ist – es wurde bisher schon so gehandhabt –, der in diesem Gesetz nun fortgeschrieben wird.

Nun zur 4. Frage: "Sind Vertreter der Länder oder Gemeinden an Sie herangetreten, um in dieser Angelegenheit den Konsultationsmechanismus auszulösen?"

Nein, sie sind nicht an uns herangetreten, denn gemäß Artikel 6 Z 3 der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen


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