Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften gilt ebendiese Vereinbarung nicht für rechtssetzende Maßnahmen, die auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der bundesgesetzlichen Regelungen des Finanzausgleichs sowie der daraus abgeleiteten landesgesetzlichen Regelungen getroffen werden.
Auch die Fragen 5 bis 7 erlaube ich mir wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu beantworten.
"5. Welche Maßnahmen für weitere Einsparungsvorschläge haben Sie heute im Ministerrat präsentiert?" – Die Frage ist an den Bundesminister für Finanzen gerichtet.
"6. Wie wurden diese Maßnahmen von Ihren RegierungskollegInnen beurteilt?"
"7. Wie beurteilen Sie die Aussagen von Volkswirten, die ein weiteres Sparpaket als notwendig ansehen?"
Der Herr Minister hat heute im Ministerrat über den ECOFIN berichtet. Dabei wurde grundsätzlich keine weitere Verschärfung der Maßnahmen angekündigt, allerdings mit einer Ausnahme, nämlich dass die bereits vorgesehenen Regelungen, was das ausgabenseitige Sparen durch Strukturmaßnahmen betrifft, konsequent umgesetzt werden sollen.
Bereits in den letzten Budgetverhandlungen wurden mit allen Ministern folgende Punkte vereinbart: Jeder Minister hat für das Budgetjahr 2001 drei Beispiele für eine Aufgabenkritik anzuführen – also Abbau von Leistungen, Beschränkung des jeweiligen Ressorts auf Kernaufgaben mit dem jeweiligen Einsparungspotenzial – und darüber hinaus noch in einer weiteren Liste anzuführen, durch welche Maßnahmen verbleibende Kernaufgaben in Zukunft zweckmäßiger, wirtschaftlicher und effizienter durchgeführt werden können – bis hin zu Ausgliederungen oder Out-sourcing.
Diese Maßnahmen sind die Voraussetzung dafür, dass wir bis zum Jahre 2003 9 000 Planstellen nicht mehr nachbesetzen. Die bisherige Politik, nämlich einfach nicht nachzubesetzen, gleichzeitig aber die Aufgaben so zu belassen, wie sie sind, kann nicht mehr fortgesetzt werden. Diese weiteren "Sparpakete", also Personalreduktionen, können nur dann umgesetzt werden, wenn es zu echten Aufgabenveränderungen kommt. Dieses Programm müssen wir nachhaltig umsetzen!
Das ist eine neue Art von Politik, denn bisher gab es die Vorstellung – mein Amtsvorgänger im Finanzministerium, Staatssekretär Ruttenstorfer, hat das, wie ich weiß, geglaubt –, solange Budgets zu kürzen und Posten nicht mehr nachzubesetzen – denn all das ist nicht neu –, bis die Dienststellen derart unter Druck geraten, dass sie von selbst etwas nachlassen beziehungsweise Aufgaben abgeben.
Dieses Programm hat bisher nicht gewirkt, darum wollen wir den umgekehrten Weg gehen, also zuerst konkrete Aufgaben reduzieren und durch ein strenges Controlling sichern, dass diese Aufgaben tatsächlich abgegeben werden, auch und vor allem die entsprechenden Beträge mittels eines Controllingverfahrens kontrollieren und mit Meilensteinen – vierteljährliche Sitzungen – begleitend verfolgen, um die vereinbarten Ziele auch zu erreichen. Das ist ein Beitrag zum New Public Management, und darum wurde auch in der Novelle 2000 Bundesministeriengesetz für das Finanzministerium eine eigens geschaffene Controllingfunktion eingerichtet. Der Herr Bundesminister hat mir als einem der ersten Akte diese Controllingfunktion im selbständigen Wirkungsbereich übertragen.
Mit der Frage nach weiteren Sparpaketen meinen Sie natürlich jenes berühmte Sparpaket aus dem Jahre 1996/97, mit welchem durch einnahmenseitige und ausgabenseitige Maßnahmen in einem "Kolossalschlag" 100 Milliarden Schilling geholt wurden. Wenn ich das mit der heurigen Summe in der Höhe von 7 Milliarden Schilling an einnahmenseitiger Einsparung vergleiche, erstarre ich fast in Ehrfurcht vor dieser Summe, die aber keine nachhaltige Infrastrukturänderung bewirkt hat – das ist das Furchtbare! Darum müssen wir neuerlich an den Stabilitätsmaßnahmen arbeiten. Dafür sind diese 7 Milliarden, um die wir leider die Einnahmen erhöhen
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite