Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 106

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Erlauben Sie mir noch einen letzten Punkt im Zusammenhang mit der Getränkesteuer, der vielleicht von manchen als Kleinigkeit angesehen wird, von mir weniger. Wir alle haben in unseren Fächern das Schreiben der Kaffeehäuser gefunden, die gerade für Wien eine essenzielle Bedeutung auch für den Tourismus haben, auch hier geht es um wesentliche Einnahmen im Zuge der Reform der Getränkesteuer, da gerade die heißen Aufgussgetränke und die Mehlspeisen rund 80 Prozent des Umsatzes betreffen. Allein in Wien gibt es 2 600 Kaffeehäuser, von denen die Leitbetriebe mit einer Steuermehrbelastung in der Höhe von rund 600 000 S per anno rechnen müssen. Auch in Hinsicht auf diese wichtige Branche ersuche ich Sie, auch bei der Getränkesteuerreform, bei den Kompensationsmaßnahmen noch einmal einen gewissen Nachdenkprozess einzuleiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.53

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile ihm dieses.

16.53

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Trunk wollte vom Herrn Bundesminister für Finanzen beziehungsweise von Herrn Staatssekretär Dr. Finz ganz dringlich etwas wissen. Besonders wichtig scheint ihr das aber nicht zu sein, jedenfalls ist sie nicht im Saal, und das schon längere Zeit hindurch nicht. (Bundesrat Prähauser: Sie hat es auch erfahren! Die Beantwortung hat stattgefunden!)

Wir haben heute in Presseaussendungen viel von Desavouierungen des Bundesrates und so weiter gelesen. Ich will da gar nicht so weit gehen, aber stellen Sie sich selbst die Frage, was das ist, eine dringliche Anfrage zu stellen und dann die weitere Debatte aus der Ferne oder am Lautsprecher zu verfolgen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Prähauser: Sie wollte nicht auf Sie warten!)

Als Herr Professor Böhm bei der auf eine Verzögerung zielende Debatte, ob der Tagesordnungspunkt ÖIAG-Gesetz heute behandelt werden soll oder nicht, ein "taktisches Spiel" diagnostiziert hat, hat es allerhöchste Empörung darüber gegeben. Widerlegt haben Sie diese Diagnose in der Zwischenzeit allerdings nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben einen Brief des Amtes der Kärntner Landesregierung – vom Herrn Landeshauptmann abgezeichnet, nicht unterschrieben, aber als Akt abgezeichnet – zitiert. Er hat darin nichts weiter getan, als auf einen bekannten Sachverhalt hingewiesen, der auf ein von Ihnen früher mitbeschlossenes Gesetz zurückgeht. Er hat in keiner Weise eine Vertagung oder gar eine Beeinspruchung verlangt. Mir ist auch nicht bekannt, dass der Landeshauptmann von Wien oder der Landeshauptmann des Burgenlandes, beide der SPÖ angehörig, etwas in diese Richtung begehrt hätten. Sie haben überhaupt nichts dazu geschrieben. Daher frage ich mich: Was war das?

Zur dringlichen Anfrage selbst: Mit welcher Ernsthaftigkeit sie eingebracht wurde, geht beispielhaft aus Frage 4 hervor. Sie wollten vom Finanzminister wissen, ob Vertreter der Länder oder Gemeinden herangetreten sind, um in dieser Angelegenheit den Konsultationsmechanismus auszulösen. Im Gegensatz zu Ihnen dürften die Länder und Gemeinden die Vereinbarungen über den Konsultationsmechanismus sehr wohl gelesen haben, denn darin steht nämlich ganz ausdrücklich (Ruf: Hört! Hört!), dass gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet des Abgabenrechtes – um eine solche handelt es sich hier zweifelsfrei – von den Bestimmungen des Konsultationsmechanismus ausgenommen sind. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Bieringer: Da schau her!)

Besonders beeindruckt war ich, dass Sie zum Tagesordnungspunkt ÖIAG-Gesetz einen Einspruchsantrag eingebracht haben. Da habe ich mir gedacht, dieser wird jetzt eine ganz fulminante Begründung unter Hinweis auf das Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung enthalten. Was stand darin? – Es war ein müder Aufguss der schon im Nationalrat vorgebrachten allgemeinen politischen Argumente. Kein Wort von Ländern und Gemeinden stand darin.


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