Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 107

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Nun frage ich Sie: Mit welcher Begründung hätten wir denn Einspruch erheben sollen, wenn das, was so wichtig war, dass es zur Absetzung des Tagesordnungspunktes hätte führen sollen, nicht einmal zum Gegenstand des Einspruchsantrages gemacht wurde? (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn es also insgesamt gesehen kein taktisches Spiel war  – Sie haben das in Abrede gestellt –, dann frage ich mich, was es dann war. Eine effiziente Vertretung von Länderinteressen war es jedenfalls nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.57

Vizepräsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Alfred Finz. Ich erteile ihm dieses.

16.57

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte nochmals zu aufgeworfenen Fragen kurz Stellung nehmen.

Ruttenstorfer: Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass mein Amtsvorgänger, Staatssekretär Ruttenstorfer, auf dem Sektor New Public Management äußerst verdienstvolle Vorarbeiten geleistet hat. Er hat gemeinsam mit Bundesminister Molterer das Projekt Verwaltungsinnovation ins Leben gerufen. Es wurde unter anderem damit begonnen, das öffentliche Rechnungswesen umzustellen. Es wird in Zukunft auch eine Kostenrechnung im Zuge der Umstellung auf SAP geben. Es wurde damit begonnen, die Mitbeteiligungsagenden in den Ressorts zu durchforsten, es wurden einige Mitbeteiligungen beispielsweise hinsichtlich der Personalfragen im Finanzministerium wesentlich gekürzt, und es wurde ein Leistungskatalog für die öffentliche Bundesverwaltung – inzwischen hat es schon zwei Ausgaben gegeben – ins Leben gerufen. Bei einem Kapitel können wir leider auf keine Vorarbeiten zurückgreifen, das betrifft die Aufgabenkritik. Das ist ein schwieriges Kapitel, darum wollen wir es angehen, denn dieses Kapitel brauchen wir unbedingt, um tatsächlich Strukturreformen einzuleiten.

Sie haben ganz am Rande die Pensionsverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst erwähnt. Nachdem ich diese mit der Frau Vizekanzlerin zu führen habe, möchte ich kurz drauf eingehen.

Wir haben im Jahr 1997 eine Diskussion und Neuregelungen gehabt, und zwar nicht nur beim öffentlichen Dienst, sondern generell. Diese Pensionsfragen haben meiner Ansicht nach zwei Grundfragen nicht gelöst beziehungsweise diese nur sehr zögerlich gelöst. Sie haben die Frage des Generationsproblems, des Alters nicht gelöst, was bedeutet, dass auf Grund der Gott sei Dank höheren Lebenserwartungen das Pensionsantrittsalter zu niedrig angesetzt ist. Es wurde immer von allen außer Zweifel gestellt, dass etwas zu geschehen hat, weil in einem Dezennium die Leute dank einer guten Medizin um zwei Jahre älter werden. Auf der Pensionsantrittsseite tut sich aber nichts. Das war einmal das eine Faktum.

Im öffentlichen Dienst wurde die Rürup-Studie besonders zögerlich umgesetzt. Da beginnen Maßnahmen in Bezug auf die Pensionsbemessungsgrundlage erst ab dem Jahr 2003 zu greifen; erst dann gibt es erstmals einen Durchrechnungszeitraum von fünf Jahren. Die Bundesbahnen haben sich mit dem höheren Beitrag überhaupt von irgendwelchen Reformmaßnahmen "freigekauft". Bundesbahner nach dem alten System können heute noch nach Absolvierung von 35 Dienstjahren in Pension gehen. Das ist das berühmte Pensionsalter von 53 Jahren, wenn jemand mit 18 Jahren begonnen hat, und das ist für die Öffentlichkeit, für Pensionisten anderer Pensionssysteme schwer verständlich.

Ich habe den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Eisenbahner Haberzettl gefragt, wie er es denn im Betrieb aushält, dass die neuen Mitarbeiter, im Verschubdienst zum Beispiel, in Zukunft mit 61,5 Jahren in Pension gehen können, während die Altbundesbahner weiterhin mit 53 Jahren in Pension gehen können. Darauf hat er nur gesagt, das soll ich seine Sorge sein lassen. –


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