Aber so ist es, und diese Gegensätze müssen aufgeklärt werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es wurde heute mehrmals der Stabilitätsbeitrag Bund – Länder beklagt. – Zur Getränkesteuer komme ich noch, denn da ist aus meiner Sicht ein gewaltiger Widerspruch gekommen. – Zum Stabilitätsbeitrag: Wir gehen davon aus, dass er 0,5 Prozent betragen wird, und auch in der letzten IHS-Studie vom April wird in den einleitenden Worten festgestellt, dass unter der Vorgabe Gesamtstaat mit einem Nettodefizit in der Höhe von 1,7 Prozent zu rechnen ist. Diese bestätigen auch unsere Auffassung, es ist also nicht nur ein Hoffen, sondern immerhin bestätigt eine Expertengruppe, dass die Länder ihren Beitrag von 0,5 Prozent leisten werden.
Ich habe mit Professor Lehner gesprochen, wie er den Beitrag der Länderbudgets sieht, ob er die Erwartung teilen kann, dass sie vom Erfolg her gesehen immer wesentlich besser sind. Professor Lehner, der führende Budget-Experte im Land Österreich, hat mir das ebenfalls bestätigt. Es ist also nicht nur eine von uns getragene Hoffnung, sondern sie ist auf entsprechende Expertenmeinungen abgestützt. Sicherlich gibt es auch andere Meinungen, das gebe ich zu.
Damit komme ich schon zur Getränkesteuer. Dass mit der Getränkesteuer etwas passieren kann oder passieren wird, war schon seit längerem abzusehen. Aber so wie beim anonymen Sparbuch hat man zugewartet, bis etwas passiert, und dann – Sie werden die Forderungen von den Kommunen noch hören; das sage ich jetzt in einer Länderkammer – musste raschest etwas auf die Beine gestellt werden. Unsere Vorgabe dabei war natürlich, das EU-Erkenntnis entsprechend auszuwerten: Wo sind die Fehler gelegen? Wie kann man überhaupt einen Ersatz finden? – Es wurde von uns sofort außer Streit gestellt, dass bezüglich der Finanzierungskraft der Gemeinden, weil sie sehr wichtige Aufgaben in der täglichen Daseinsvorsorge haben, angefangen von der Infrastruktur bis zur Kinderversorgung, umgehend etwas zu machen ist.
Aber es sind natürlich auch die Interessen von anderen betroffenen Gruppen zu berücksichtigen; es sind gerade die Kaffeesieder erwähnt worden. Es sind die Interessen der Konsumenten zu berücksichtigen – all dies sind unterschiedliche Vorgaben. Und natürlich soll auch eine Steuer gefunden werden, die nicht verwaltungsbelastend ist. Zum Beispiel haben die Gemeinden eine Art neue Umsatzsteuer vorgeschlagen. Diese hätte einen Erhebungsaufwand in der Höhe von 1,2 Milliarden Schilling bei einem Gesamtaufkommen in der Höhe von 5,6 Milliarden Schilling bedeutet. Das wäre nicht im Sinne eines schlanken Staates, das wäre keine elegante Lösung gewesen. Das war eine auf Grund der Kosten des Erhebungsaufwandes nicht zu vollziehende Lösung.
Jetzt mussten wir nach langem Hin und Her die Gegensätze ausgleichen. Einerseits war die Stärkung der Finanzkraft wichtig. Im Finanzausschuss, der jetzt parallel tagt – deshalb ist heute Herr Minister Grasser nicht da –, werden gerade die letzten Details verhandelt. Es wird jetzt das bisherige Getränkesteueraufkommen in der Höhe von 5,6 Milliarden durch ein Abgabenaufkommen in der Höhe von 4,5 Milliarden Schilling ersetzt. Das ist weniger, völlig richtig. Das ist um 1,2 Milliarden Schilling weniger. Aber es ist jetzt eine Bundessteuer, und der Erhebungsaufwand wird jetzt durch Bundesdienststellen geleistet. Es ergibt sich daher für die Kommunen eine Ersparnis beim Verwaltungsaufwand. – Das ist das eine.
Zweitens muss man berücksichtigen, dass bei der Getränkesteuer auf Grund der Klagen, die es gegeben hat, immer weniger Einnahmen zu verzeichnen gewesen sind. Das Aufkommen betrug zum Schluss nicht mehr 5,6 Milliarden Schilling. Mit dieser neuen Regelung garantieren wir – unabhängig davon, was tatsächlich einlangt – den Kommunen ein Aufkommen in der Höhe von 4,5 Milliarden Schilling. Das haben sie jetzt aber sicher, es ist nicht so wie vorher, als dieses Aufkommen durch Einsprüche, durch Zahlungsverweigerungen weitestgehend gefährdet war.
Insofern stellt das aus unserer Sicht einen tragbaren Kompromiss dar, der von den Kommunen an und für sich auch anerkannt wurde. (Bundesrat
Konecny: Der oberösterreichische Gemeindebund demonstriert morgen!) – Ja, es gibt nur noch gewisse Probleme bei der Aufteilung des Jahres 2000, weil das nicht im Detail ausverhandelt wurde. Das wird gerade verhandelt.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite