Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 126

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Zur Frage 5:

Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Höhe der für Zwecke des Zivildienstes für das Finanzjahr 2001 zur Verfügung stehenden Budgetmittel naturgemäß noch nicht fest. Ich gehe aber davon aus, dass ein Bundesvoranschlag 2001 – ebenfalls aus den vom Herrn Staatssekretär schon genannten Gründen, die in der Vergangenheit liegen und gerade gestern leider auch auf europäischer Ebene zu nachdrücklichen Diskussionen geführt haben – dem Spargedanken der Bundesregierung Rechnung tragen wird, weshalb mit einer wesentlichen Steigerung der für den Bereich Zivildienst für das Jahr 2001 bereitzustellenden Mittel nicht per se zu rechnen ist.

Zur Frage 6:

Dieses Programm, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Rettungs programm. Eine Reduzierung der Zuweisung von Zivildienstpflichtigen lässt die Aufgabenerfüllung der Trägerorganisationen durchaus nicht leichter werden. Ich bin aber unter Beachtung der bereits erfolgten Zuweisungen der letzten Termine bestrebt, die Aufrechterhaltung der von den Trägerorganisationen angebotenen Leistungen auch weiterhin zu ermöglichen.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Priorität bei der Zuteilung genießen grundsätzlich Non-Profit-Einrichtungen, und zwar jene auf dem Gebiet des Rettungswesens, der Sozialhilfe, der Behindertenhilfe und des Katastrophenschutzes. Zum Juni-Termin 2000 wurden aufgegliedert nach Bundesländern die Zuweisungen gegenüber dem Juni-Termin 1999 wie folgt vorgesehen:

Burgenland: Juni 1999: 44, Juni 2000: 37; Kärnten: Juni 1999: 44, Juni 2000: 50; Niederösterreich: Juni 1999: 300, Juni 2000: 233; Oberösterreich: Juni 1999: 331, Juni 2000: 196; Salzburg: Juni 1999: 102, Juni 2000: 75; Steiermark: Juni 1999: 211, Juni 2000: 155; Tirol: Juni 1999: 136, Juni 2000: 111; Vorarlberg: Juni 1999: 89, Juni 2000: 62; Wien: Juni 1999: 452, Juni 2000: 205. (Bundesrat Payer: Kärnten ist auf die Butterseite gefallen!)

Um den Non-Profit-Organisationen Zivildienstpflichtige zuweisen zu können, mussten die Zuweisungen zu Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden wesentlich gekürzt werden beziehungsweise unterbleiben. Dadurch ergaben sich im wesentlich die erwähnten Veränderungen. Im Bundesland Kärnten erfolgte daraus eine gegenüber dem Juni-Termin 1999 um sechs Zivildienstpflichtige höhere Zuweisung, und zwar einerseits, weil in diesem Bundesland keine Bundes- und keine Gemeindeeinrichtungen einen Bedarf an Zivildienstpflichtigen zum Juni-Termin 2000 gemeldet hatten, und zum anderen, weil in diesem Bundesland eine Bedarfserhöhung von 55 Zivildienstpflichtigen zum Juni-Termin 1999 auf 79 Zivildienstpflichtige zum Juni-Termin 2000 gemeldet worden waren. – Danke herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Gudenus. )

18.25

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Gibt es dazu eine Wortmeldung? – Bitte, Herr Bundesrat Konecny.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist. – Bitte.

18.25

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Wenn man dringlich fragt, dann bekommt man eine Antwort. Ich hoffe, dass wir das nicht zur Grundlage parlamentarischen Umgangs miteinander machen müssen, aber ich nehme auch die dringliche Antwort gerne zur Kenntnis.

Es handelt sich also – wir haben uns dabei auf die Meldung einer Zeitung bezogen, die auch recherchiert hat – ganz offensichtlich darum – ich darf es jetzt in meiner Sprache ausdrücken –, dass eine Richtungsänderung im Zahlenwerk nicht mehr ihren Niederschlag gefunden hat;


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