Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 5

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Eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Dieser Ausschuss hat seine Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe daher diese zwei Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 1 und 2 unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Es ist dies nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Daher gehen wir nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird (87 und 101/NR sowie 6106 und 6107/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird (102/NR sowie 6105 und 6108/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Buchinger übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Ludwig Buchinger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995,


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