Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 21

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Befürchtungen zum Ausdruck gebracht. Inzwischen fand die damals angekündigte Tagung des Oberösterreichischen Gemeindebundes in Gmunden statt. Es waren gut 70 Prozent der oberösterreichischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anwesend – aller politischen Farben –, und es wurde die Situation rund um die Getränkesteuer besprochen und sehr sachlich abgehandelt.

Es wurden Forderungen aufgestellt, die lauteten:

Erstens: Nachverhandlungen sind unbedingt erforderlich, ein voller Ersatz muss stattfinden.

Zweitens: Die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke muss unbefristet bestehen bleiben.

Drittens: Eine klare Regelung für das Jahr 2000 ist erforderlich.

Viertens: Rückzahlungen werden zur Bundessache erklärt, da die Gemeinden nach Treu und Glauben gehandelt haben. An den Stabilitätspakt sind alle Vertragspartner gebunden.

Fünftens: Wenn die Punkte 1 bis 4 nicht erfüllt werden, müssen seitens des Gemeindebundes Protestmaßnahmen ergriffen werden.

Das Letztere war das, was keinem von uns geschmeckt hat, weil es nicht unbedingt die Aufgabe von Bürgermeistern ist, mit Protestkundgebungen vorzugehen, sondern es ist ihre Aufgabe, in sachlicher Form Argumente vorzubringen, die den Kern der Sache treffen.

Inzwischen ist das alles Vergangenheit. Tatsache ist, dass die Getränkesteuer in der bisher bestehenden Form aufgehoben worden ist. Die Getränkesteuer ist gefallen. Durch den Einnahmenausfall ist eine sehr schwierige und für die Gemeinden sehr kritische Situation entstanden. Ein Kompromiss liegt vor, der eigentlich kein Kompromiss ist.

Tatsache ist, die Städte und Gemeinden bekommen weniger, die Tourismusbranche wird belastet, die Konsumenten zahlen mehr. An die Jugendlichen hat man eigentlich nicht gedacht.

Tatsache ist – darauf habe ich auch am 9. Mai hingewiesen –, dass wir vor einem Dilemma stehen, wenn die Finanzkraft der Gemeinden weiter angeknabbert wird. Es darf zu keinen Investitionskürzungen kommen, der Finanzspielraum für die direkten Aufgaben in den Gemeinden darf nicht in Frage gestellt werden. Es trifft nicht nur Aufgaben, die die Gemeinden unmittelbar haben, sondern es geht letzten Endes auch um touristische Einrichtungen, die von der Gemeinde mitgestaltet, miterhalten werden, und Freizeiteinrichtungen, deren Erhalt nur dann sichergestellt werden kann, wenn die entsprechenden Einnahmen vorhanden sind.

Für viele Gemeinden war die Getränkesteuer ein Grundpfeiler der Gemeindefinanzierung und ein verlässlicher Anteil am Finanzaufkommen, mit dem nicht nur die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinden und ihrer Bürger, sondern auch gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Gemeinden finanziert werden konnten.

Es wird immer wieder angeführt, dass rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden müssen. Wenn ich daran erinnern darf: Der Vorschlag des damaligen Regierungspartners SPÖ war einfach, hätte aber Chance auf Erfolg gehabt, und zwar lautete er dahin gehend, dass die Einnahmen, die die Gemeinden aus der Getränkesteuer bekommen, für bestimmte Aufgaben der Gemeinden zweckgebunden sein sollten. Dieser Vorschlag – er war übrigens nicht nur vom damaligen Bundesminister für Finanzen Edlinger und der SPÖ, sondern von fast allen österreichischen Gemeinden – ist nicht durchgegangen. Die ÖVP und auch die FPÖ konnten sich nicht entschließen, zuzustimmen.

Die jetzt vorliegende Ersatzlösung, die kaum jemanden, schon gar nicht die Gemeinden zufrieden stellt, ist ein schlechter Kompromiss. Unsere ganz große Sorge – ich habe es schon erwähnt – ist, wie es mit den Rückzahlungen aussehen würde, wenn sie tatsächlich zu leisten wären. Das wäre der Ruin für alle Gemeinden, da müssten wir buchstäblich in Konkurs gehen. Letztlich sind die Gemeinden die Verlierer, das möchte ich auch festhalten, damit aber auch die


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