Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 19

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Wir haben aber davon Abstand genommen, den Urlaubsanspruch aliquot entstehen zu lassen. Der Urlaubsanspruch entsteht, Herr Bundesrat, so wie bisher in vollem Ausmaß, es geht lediglich im Trennungsfall des Arbeitnehmers vom Unternehmen darum, den nicht in Anspruch genommenen Urlaub aliquot abzurechnen. Das wirkt sich aus unserer Sicht mit rund 2 Milliarden Schilling kostenentlastend aus. Im Plenum des Nationalrates wurden diesbezüglich von Seiten der Opposition gänzlich andere Zahlen – im Übrigen sehr unterschiedliche Zahlen – genannt, aber wir bleiben dabei: Es sind 2 Milliarden Schilling.

Es wird weiters der so genannte freie Tag zur Postensuche im Falle der Selbstkündigung eines Arbeitnehmers in Zukunft nicht mehr gegeben sein. Das ergibt eine Kostenentlastung in der Höhe von 300 Millionen Schilling. Also: Kostenerhöhung: 800 Millionen Schilling, Kostenentlastung: 2,3 Milliarden Schilling. Das heißt saldiert: eine Lohnnebenkostenentlastung in der Höhe von 1,5 Milliarden Schilling.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Eine Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Drochter gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werden Sie noch in dieser Legislaturperiode dafür eintreten, dass es zu einer tatsächlichen Angleichung der Rechte der Arbeiter an jene der Angestellte kommt?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich habe, sehr geehrter Herr Bundesrat, schon darauf hingewiesen, dass jetzt der Ball bei den Kollektivvertragspartnern, also den Sozialpartnern liegt. Sie kommen selbst aus einer der Sozialpartner-Strukturen.

Ich glaube nicht, wie bereits gesagt, dass der Gesetzgeber von sich aus jetzt in klassische Sozialpartnerfragen, wie etwa in die Frage der Vereinbarung über Kündigungsfristen, eingreifen sollte. Es sind aber erste Beispiele gesetzt, und es ist auch der politische Wille dahin gehend klar erkennbar, dass Arbeiter an Angestellte hinsichtlich aller Rechte angeglichen werden sollen. Ich bin optimistisch, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode mit der Erledigung dieses Vorhabens schon recht weit sind, zumal bis dahin die Kollektivverträge das vereinheitlicht haben werden.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Dr. d'Aron. – Bitte.

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Welche Stellungnahme beziehen Sie zum Vorschlag der zuletzt dargestellten Vorschläge der Industriellenvereinigung bezüglich Einschränkung der Mitversicherung von Familienangehörigen bei der Krankenkassa, bezüglich Ruhen des Leistungsanspruches der Arbeitslosenversicherung für einen bestimmten Zeitraum bei Ausbezahlung einer Abfertigung sowie bezüglich teilweiser zeitlicher Anrechnung bei Kur- und Erholungsaufenthalten auf den Urlaubsanspruch?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich kenne diese Vorschläge der Industriellenvereinigung, die Sie gerade referiert haben, lediglich aus den Medien. Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es ist meine Aufgabe, gemeinsam mit Sozialministerin Sickl und Finanzminister Grasser im Rahmen der Bundesregierung ein Projekt zur Verbesserung der sozialen Treffsicherheit durchzuführen. Unter der Leitung von Herrn Professor Mazal arbeiten eine Fülle von Experten an Vorschlägen, die durchaus kontroversiell sein mögen, wie das auch diese Vorschläge sind, aber ich möchte keinem dieser Vorschläge vorgreifen und eine politische Wertung durchführen.


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