Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 20

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Das Einsparungsziel, das da budgetiert ist – nämlich 3 Milliarden Schilling durch eine verbesserte soziale Treffsicherheit herauszuholen –, ist ambitioniert und wird nicht einfach zu erreichen sein, aber gleichzeitig wissen wir, dass unser Sozialsystem langfristig besser abgesichert sein wird, wenn wir die soziale Treffsicherheit verbessern.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 2. Anfrage, 1103/M, die Herr Bundesrat Drochter stellen wird. Ich bitte ihn um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1103/M-BR/00

Wie hoch sind die jährlichen budgetären Einsparungen, die Sie auf dem Rücken kranker Menschen durch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit erzielen?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Gestatten Sie mir, Herr Bundesrat, dass ich auch auf das "wording" Ihrer Fragestellung eingehe: Ich weise den in Ihrer Fragestellung implizit enthaltenen Vorwurf, etwas "auf dem Rücken kranker Menschen" zu tun, zurück. (Beifall bei der ÖVP.)

Tatsache ist, dass wir nach Schätzungen des zuständigen Sozialministeriums – gerade Sie, Herr Bundesrat, wissen, dass das nicht in meine Kompetenz fällt, sondern in die des Sozialressorts und damit Frau Ministerin Sickl dafür zuständig ist, aber ich antworte gerne, gewissermaßen auch in Abstimmung mit Frau Kollegin Sickl, auf Ihre Frage – durch das Auslaufenlassen der Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit mit einer Nettoersparnis in der Höhe von rund 3,25 Milliarden Schilling rechnen können.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! Welche Maßnahmen planen Sie noch im Jahr 2000, um ab 2001 ältere, nicht mehr ganz gesunde ArbeitnehmerInnen mit geringerer Qualifikation in Beschäftigung zu halten, um sie nicht in eine längere Arbeitslosigkeit, die für diese Menschen Hoffnungslosigkeit bedeutet, zu treiben?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat Drochter! Ich entnehme der heutigen Tagesordnung des Bundesrates, dass heute hier das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz und damit auch diese Fragestellung debattiert wird. Wir haben im Rahmen dieses Gesetzes schon zwei Begleitmaßnahmen vorgesehen: Zum einen haben wir für diejenigen älteren Arbeitnehmer, die gewissermaßen in Übergangsjahrgänge fallen, die Möglichkeit zum Bezug von Arbeitslosengeld von 18 Monaten statt bisher 12 Monaten geschaffen. Zum anderen soll für die Beschäftigten, die in die Übergangsjahrgänge fallen, der Kündigungsschutz, wie er für ältere Arbeitnehmer jetzt in Unternehmungen mit mehr als fünf Mitarbeitern gegeben ist, auf alle Unternehmungen ausgedehnt werden.

Im Übrigen meine ich, dass auch die vorgesehenen Bestimmungen, dass es ab dem Alter von 57 Jahren einen gewissermaßen erleichterten Zugang zur Invaliditätspension geben kann, denjenigen zugute kommen, die aus nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr aufrechterhalten können.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine Zusatzfrage wünscht Herr Mag. Gudenus. – Bitte.


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