Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 22

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beschlossen werden wird, das eine Umsetzung der EU-Richtlinien IPPC und Seveso mit sich bringt, und dass auf der anderen Seite im Umweltausschuss die Anpassung an die UVP-Richtlinie durchgeführt wird. Das ist der von der Regierung geplante erste Schritt in Richtung eines modernen einheitlichen Anlagenrechtes. Das bringt auch manche Vereinfachung mit sich, gerade auch im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber noch nicht das einheitliche Anlagenrecht.

Der zweite Schritt ist zurzeit in meinem Haus in Vorbereitung, nämlich die Ausarbeitung eines so genannten Anlagenverfahrensgesetzes, mit dem im Wesentlichen die Bezirkshauptmannschaften als diejenigen Anlaufstellen definiert werden sollen, die anlagenrechtliche Genehmigungen durchführen. Die Begutachtung eines solchen Gesetzes wird aus meiner Sicht im Herbst dieses Jahres möglich sein. Ich füge dem hinzu: Es wird für ein derartiges Gesetz eine Verfassungsbestimmung notwendig sein und damit auch die Kooperation mit der Opposition, aber seit der heute früh gefundenen Einigung mit der großen Oppositionspartei zum Thema ElWOG bin ich optimistisch, dass wir in sachlich wichtigen und in politisch weniger sensiblen Materien trotzdem solche Konsenspunkte erzielen können.

Das ist der zweite Teil, der aber gleichzeitig auch mit einer Rechtsbereinigung einhergehen muss. Das klingt so, als wäre es ein Leichtes, das zu tun, dem ist aber nicht so. Es müssen in den Materienrechten die Genehmigungstatbestände vereinheitlicht werden. Es geht zum Beispiel nicht an, dass der Begriff "Stand der Technik" in den Materienrechten unterschiedlich definiert ist – das ist er jetzt – oder dass andere wichtige Prinzipien unterschiedlich ausgelegt werden. Erst dann, wenn das geschehen ist, können wir in einem dritten großen Schritt herangehen, ein Materienrecht, ein Anlagenrecht zu schaffen, dass dann einheitlich zur Anwendung kommen wird. Bis dahin muss es um Mitanwendung der einzelnen Materiengesetze durch die Bezirkshauptmannschaften, im Regelfall in erster Instanz, gehen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Herr Bundesrat! Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hat es in dieser Angelegenheit schon Gespräche mit den Bundesländern, und zwar im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung, gegeben?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ja selbstverständlich! Gerade bei solch einer Materie ist der Schulterschluss mit den Ländern sehr eng, weil auch die Länder Interesse daran haben, diese Verfahren besonders ökonomisch, besonders unbürokratisch, gleichzeitig aber auch auf dem in Österreich üblichen hohen Niveau der Umweltberücksichtigung und auch der Einbindung von Anrainern zu setzen. Es ist fast kontinuierlich der Fall, dass da die Bundesländer eingebunden sind.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Dr. Maier. – Bitte.

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister! Es besteht dann und wann immer wieder die Frage, ob die Rechte der Anrainer bei derartigen Genehmigungsverfahren im Zuge des Betriebsanlagengesetzes eingeschränkt werden. Muss man damit rechnen, oder bleiben die Anrainerrechte ohnehin gewahrt?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Nein, Herr Bundesrat, damit ist nicht zu rechnen, das hielte ich auch nicht für sinnvoll.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


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