Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 23

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Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Mag. Hoscher. – Bitte.

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Bundesminister! In welcher Art und Weise planen Sie, Landesmaterien wie etwa Baurecht oder Naturschutz einzubeziehen – da es in der Vergangenheit, insbesondere gegen die letzten Entwürfe, heftige Widerstände von Seiten der Bundesländer gegeben hat?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Im Wege eines Optionsmodells! Das heißt, dass insbesondere in Sachen Baurecht die Gemeinden ermächtigt werden, das Baurecht nach eigenem Dafürhalten kompetenzmäßig an die Bezirkshauptmannschaft abzutreten und dort ein einheitliches, konzentriertes Verfahren abwickeln zu lassen. Das war auch in den Koalitionsverhandlungen mit Ihrer Partei, die letztlich gescheitert sind, ein wesentlicher Punkt. Wir hatten dann zu diesem Punkt einen Konsens im Wege eines Kompromisses gefunden.

Ich halte es nicht für zweckmäßig, den Gemeinden jetzt seitens des Bundesgesetzgebers das Baurecht zu entziehen und zu sagen: Das machen ab sofort nur noch die Bezirkshauptmannschaften. Ich halte es aber auf der anderen Seite auch für zweckmäßig, eine weitere Optionsmöglichkeit zu schaffen, und zwar eine Opting-out-Möglichkeit. Das Erstgenannte – sich an die BH zu wenden – wäre eine Opting-in-Möglichkeit für die Gemeinden; im Übrigen werden sie das, wenn es freiwillig ist, in den allermeisten Fällen tun.

Das andere ist eine Opting-out-Möglichkeit, weil manche Verfahren wie zum Beispiel die abfallrechtlichen Verfahren sehr komplex sind. Dafür gibt es im Regelfall einige wenige Experten auf Landesebene, da alle Beteiligten auch in Zukunft wollen, dass diese Verfahren von Haus aus beim Land und nicht auf Ebene der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt werden.

Für solche Spezialfragen sind daher Optionsbestimmungen vorgesehen. Aber ich gehe davon aus, dass der überwiegende, weit über 90 Prozent liegende Anteil der Verfahren in erster Instanz bei der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt werden kann. Wir kennen die Bezirkshauptmannschaften als die relativ unbürokratischsten und bürgernächsten Strukturen, die wir im Lande haben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 4. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Giesinger, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage lautet:

1100/M-BR/00

Welche Maßnahmen planen Sie im Bereich des Arbeitnehmerschutzes?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Eine vernünftige Weiterentwicklung des Arbeitnehmerschutzes, Frau Bundesrätin! Der Arbeitnehmerschutz und sein Erfolg sind aus meiner Sicht daran zu messen, wie viele Arbeitsunfälle es gibt und in welcher Schwere sie geschehen. Letztlich geht es auch darum, wie die gesundheitliche Entwicklung von Arbeitnehmern aussieht, aber richtig griffig sind die Unfallzahlen.

In dieser Hinsicht – das ist beispielsweise auch gestern in der im Übrigen nicht besonders erfreulichen Sozialpartner-Runde zum Thema Pensionen angemerkt worden – hat es in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitsunfallzahlen um rund 40 000 gegeben. Den Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich möchte auch einige freiwillige Anreize und Incentives bieten, damit in den Unternehmungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam


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