Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 26

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es geht vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die bestehende Ausnahme für Stadt- und Ortskerne gestrichen hat. Das heißt, es wäre ohne die vorgesehene gesetzliche Neuorientierung und Änderung in Zukunft ein Einkaufszentrum im Stadt- oder Ortskern genauso den Kriterien zu unterwerfen wie ein Einkaufszentrum am Stadtrand. Das will niemand, weil damit in vielen Fällen Einkaufszentren in Stadtkernen nicht mehr möglich wären.

Aufbauend auf dieser gesetzlichen Änderung werden wir danach eine Verordnung herausgeben. Diese wird sich selbstverständlich an dem Verordnungsentwurf, der in Begutachtung gegangen ist, orientieren. Aber es gehört zum Wesen von Begutachtungen, sehr geehrter Herr Bundesrat, dass man die Stellungnahmen berücksichtigt. Sie können daher von Folgendem ausgehen: Der Entwurf ist die Leitlinie; wie die Verordnung im Detail aussehen wird und welche Breite vor allem die Liste derjenigen Güter haben wird, die in solchen Einkaufszentren der Verordnung unterliegen und dort vertrieben werden können, kann ich noch nicht sagen.

Ich sage, es muss drei Prinzipien genügen: Es muss verfassungskonform sein; es muss administrierbar sein; es muss auch einigermaßen marktwirtschaftlich sein, was wir mit der Einkaufszentren-Verordnung als Nachfolgelösung machen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Nein.

Wir kommen daher zur nächsten Zusatzfrage. Herr Bundesrat Grissemann möchte sie stellen. – Bitte.

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sind Sie bereit, auf Grund des Gutachtens der Sektion Handel der Bundeswirtschaftskammer Textilien den Gütern des täglichen Bedarfs zuzuordnen beziehungsweise diese in Ihre Verordnung aufzunehmen, um die Nahversorgung zu sichern und der Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Sie wissen, dass die Regelung vom Verfassungsgerichtshof insbesondere mit der Argumentation, die Güter einzuschränken auf Güter des täglichen Bedarfs, aufgehoben wurde. Das heißt, eine Nachfolge-Verordnung muss sich selbstverständlich an diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes orientieren. "Täglicher Bedarf" heißt sicherlich nicht, dass das Auto, das man täglich braucht, dazugehört, sondern da geht es nach Rücksprache mit sehr wesentlichen Juristen um Güter, die entweder täglich oder mehrmals wöchentlich nachgefragt werden.

Ich kann Ihnen in Sachen Textilien keine detaillierte Auskunft geben. Es gibt Textilien, die man schnell einmal kauft, wenn Bedarf besteht, aber es gibt sicherlich auch Textilien, die nicht zu den Gütern des täglichen Bedarfs gehören. Diese könnten wir in eine solche Verordnung sicherlich nicht aufnehmen, weil das wiederum der Gefahr unterworfen wäre, verfassungswidrig zu sein.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Minister! Welche positiven Auswirkungen auf die Innenstädte und auf die Ortszentren erwarten Sie sich von der Einkaufszentren-Verordnung?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Man soll jetzt aus der Einkaufszentren-Verordnung nicht etwas machen, was in ihr nicht angelegt ist. Die Gewerbeordnung und in weiterer Folge die Verordnungen, die daraus abgeleitet werden, sind Verordnungen, die den Zugang zum Unternehmertum und letztlich auch den Anlagenqualität-Wettbewerb regeln. Aber sie können die Raumordnung nicht ersetzen. Ich appelliere gerade in der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite