Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 27

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Länderkammer vor allem auch an die Gemeinden und an die Länder, im Rahmen ihrer Baurechtskompetenz und ihrer Raumordnungskompetenz die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Was jetzt in den Ländern geschieht oder nicht geschieht, was dort zugelassen wird oder nicht zugelassen wird, das kann Wien mit einer Einkaufszentren-Verordnung sicherlich nicht korrigieren. Daher liegt für mich in der Raumordnung und im Baurecht der Schlüssel letztlich vor Ort und nicht in Wien.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 6. Anfrage an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1101/M-BR/00

Wann soll die Reform des Abfertigungsrechtes in Angriff genommen werden?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Jetzt, Herr Bundesrat Missethon! Das ist ein wichtiges Vorhaben. Ich glaube, dass das Austriakum Abfertigung nicht mehr zeitgemäß ist. Man sollte es in Richtung des Aufbaus einer betrieblichen Pensionsvorsorge weiterentwickeln, bei gleichzeitiger Klarheit darüber, dass die staatliche Pensionsvorsorge als erste Säule auch in Zukunft die tragende sein wird. Aber es ist gut, daneben auch eine zweite und dritte im Sinn einer privaten Vorsorge zu entwickeln.

Es sind noch wichtige Fragen zu klären. Zum Beispiel: Wie hoch ist der Beitrag, der monatlich in eine entsprechende Kasse abzuführen sein wird? – Denn das Geld geht dann aus dem Unternehmen hinaus. Es müssen auch Übergangsbestimmungen näher definiert werden. Eine Fülle von Fragen ist weiterhin offen. Ich bin optimistisch, dass durch dieses Modell Abfertigung-Neu der wahrscheinlich entscheidende Ansatz auch für die Entwicklung einer betrieblichen Pensionsvorsorge gegeben sein kann, es werden jedoch bis zur Verwirklichung noch relativ viele Hürden zu überwinden sein.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Ist geplant, die Abfertigung in ein reines Pensionsvorsorgesystem umzuwandeln?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: In der Weise verkürzt möchte ich das nicht bestätigen. Es soll in Richtung einer betrieblichen Pensionsvorsorge gehen. Aber dass ich jetzt sage: statt der Abfertigung gibt es künftig eine Art verpflichtender betrieblicher Pensionsvorsorge – so apodiktisch kann und will ich es nicht sagen!

Sehr interessant finde ich die deutsche Entwicklung. Dort wird sehr wohl darüber diskutiert, einen Betrag von 4 Prozent zwar seitens der Arbeitnehmer, aber verpflichtend – ein sozialdemokratischer Vorschlag in Deutschland, meine Damen und Herren! – in ein solches Modell einzuzahlen. Man wird sich die deutsche Entwicklung sicherlich genau anschauen. Dabei sind 4 Prozent in der derzeitigen Abfertigungsregelung sicherlich nicht drinnen. Ich möchte das nicht genau quantifizieren. Aber es werden 2 Prozent oder vielleicht etwas mehr oder etwas weniger sein. In dieser Größenordnung wird es sich, wenn man von der Abfertigung ausgeht, abspielen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite