Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 28

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Eine Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Gasteiger gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werden Sie verhindern, dass die Abfertigung verpflichtend in eine private oder betriebliche Pensionsvorsorge umgewandelt wird?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich habe die Antwort auf Ihre Frage schon gegeben. Es wird während der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen für den Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtend sein, diese Beiträge abzuführen. Es ist auch klar, dass es ein Huckepack-Modell geben soll, sodass der Arbeitnehmer das, was er an Kapital angespart hat, mitnehmen kann.

Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt er sich Beträge vorzeitig auszahlen lassen kann, ist noch nicht ausdiskutiert. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ich habe dazu auch persönlich noch keine fertig ausgebildete Meinung. Dazu gibt es verschiedene Überlegungen. Sicher ist, dass es selbstverständlich der Regelfall sein soll, dass der Arbeitnehmer dann, wenn er in Pension geht, eine vernünftige Zusatzpension aus diesem Titel, aus der betrieblichen Altersvorsorge, haben soll. Das soll der Regelfall sein. Für welche Sonderfälle man Möglichkeiten schafft, ist noch nicht ausdiskutiert.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Die nächste Zusatzfrage wünscht Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wie sollen künftig auch Beschäftigte in Saisonberufen einen Anspruch auf die Abfertigung-Neu erwerben können?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die derzeitigen Überlegungen gehen davon aus, dass ein Arbeitnehmer mindestens ein Jahr bei einem Dienstgeber beschäftigt sein muss. Das würde die allermeisten Saisonarbeitskräfte nicht betreffen, das ist richtig. Auf der anderen Seite begünstigt auch das derzeitige Abfertigungsrecht Saisonarbeitskräfte nicht, weil erst nach drei Jahren ein Abfertigungsanspruch entsteht.

Es ist jedenfalls das derzeit in Diskussion stehende Modell, dass nach einjähriger Tätigkeit beim Arbeitgeber mit solchen Einzahlungen durch den Arbeitgeber begonnen wird.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 7. Anfrage. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Neuner, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1107/M-BR/00

Welche Maßnahmen sehen Sie für weitere Strompreissenkungen vor?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! In dem schon zitierten Wirtschaftsausschuss heute Nachmittag wird unter anderem die Vollliberalisierung unseres Strom- und Gasmarktes im Wege einer Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG, und eines Gaswirtschaftsgesetzes beschlossen werden. Zu


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