Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 29

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diesem Thema konnte es zu meiner großen Freude offensichtlich zu einem Konsens mit der sozialdemokratischen Opposition kommen.

Auf Grund dieser Liberalisierung sprechen die Experten des Wifo – das ist nicht meine persönliche Position, weil ich das nicht abschätzen will und kann – von einer möglichen weiteren Stromsenkung von 12 bis 15 Prozent für die Haushalte.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): In welcher Form wird im Zuge der Strommarktliberalisierung der Förderung der erneuerbaren Energien Rechnung getragen?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: In recht beachtlicher, Herr Bundesrat! Einerseits wird der Kleinwasserkraft wesentlich mehr Raum als bisher eingeräumt. Erst gestern haben wir uns darauf verständigt – ich bekomme das Signal, dass wir uns wirklich darauf verständigt haben –, dass als Kleinwasserkraft die Wasserkraft bis zu einer Engpassleistung von 10 Megawatt definiert wird. Bisher waren es lediglich 500 Kilowatt. Die Europäische Union ermöglicht es, bis zu 10 Megawatt zu gehen; mein bisheriger Entwurf sprach von 5 Megawatt. Diese Engpassleistung von 10 Megawatt ist sicherlich ein weiterer Schritt.

Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, bis zum Jahre 2005 zu erreichen, dass 8 Prozent des Stromaufkommens aus dem Titel "Kleinwasserkraft" kommen müssen und dass darüber hinaus – in Stufen von 1, 2 und 3 Prozent bis zum Jahre 2005 – 3 Prozent aus alternativer erneuerbarer Energie kommen müssen. Das ist ein ambitioniertes Ziel, weil es im Moment nur knapp 0,2 Prozent sind; von 0,2 auf 3 Prozent zu kommen, ist ambitioniert. Das betrifft Strom aus Biomasse, Strom aus Windenergie, Photovoltaik und anderen erneuerbaren, alternativen Energiequellen.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Verehrter Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, die Einsparungen für die Konsumenten betragen 12 bis 15 Prozent. Ist das in allen Bundesländern gleich, oder gibt es dahin gehend eine Abstufung?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Es ist jetzt schon so, dass das Strompreisniveau in den Bundesländern unterschiedlich ist. Gewissermaßen vorauseilend vor der Vollliberalisierung des Strommarktes haben schon viele Landes-EVUs – meistens in enger Kooperation mit ihren Eigentümern, den Ländern, und den politisch Verantwortlichen, den Landeshauptleuten – Strompreissenkungen durchgeführt. Ich begrüße das sehr.

Was jetzt die Liberalisierung gewissermaßen an Vereinheitlichung des Strompreisniveaus in Österreich bringen wird, kann ich nicht sagen. Das ist möglich, aber es ist nicht unbedingt so, weil auch die Stromaufbringung in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich ist.

Ich darf Ihnen sagen, dass wir vor kurzem Experten aus Norwegen zu Besuch hatten. Es gibt dort das höchste Maß an Strommarktliberalisierung, und dort gibt es auch eine Strombörse, genannt "Nord-Pool". Diese Strombörse, die jetzt schon ganz Skandinavien einschließlich Dänemark umfasst, reagiert auf Regen. Wenn Regen fällt, dann sinken die Strompreise, und zwar über Nacht, eben weil dadurch Strom aus Wasserkraft billiger und leichter aufbringbar wird.


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