Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 31

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nehmern die Trendwende geschafft haben. Bei jenen, die über 50, über 55 Jahre alt sind, geht die Arbeitslosigkeit ebenfalls zurück. Wir sind in Wirklichkeit unterwegs in Richtung Vollbeschäftigung. Unsere Arbeitslosenrate in der Höhe von 3,3 Prozent wird dementsprechend international als Vollbeschäftigung gesehen.

Das soll heißen, der Arbeitsmarkt ist in diesem Bereich nicht nur nicht besonders angespannt, sondern er ist ein sich entspannender. Gerade in diesem Umfeld einer boomenden Wirtschaft und einer sehr erfreulichen Entwicklung des Arbeitsmarktes auch für ältere Arbeitnehmer ist es selbstverständlich leichter möglich, zu sagen: Liebe ältere Arbeitnehmer! Der Zugang zur vorzeitigen Alterspension wird künftig erst um18 Monate später als bisher möglich sein, weil es sich Österreich nicht länger leisten kann, das Land mit den jüngsten Frühpensionisten der Welt zu sein. Es kann nicht länger so sein, dass in diesem Lande Menschen im Alter von unter 58 Jahren in Pension gehen, denn das ist nicht leistbar. Die Lebenserwartung steigt, Gott sei Dank, und das muss finanziert werden. Das ist sonst nicht mehr machbar. Zur langfristigen Absicherung der Pensionen gerade für die Jungen gehen wir diesen Schritt.

Das heißt unter dem Strich: Ich erwarte, dass der Arbeitsmarkt grosso modo diese Pensionsreform verkraften kann und dass es nicht zu dem von manchen befürchteten Anstieg irgendwelcher Arbeitslosenzahlen kommen wird.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Nein.

Wir kommen daher zu der Zusatzfrage, die Herr Bundesrat Mag. Gudenus stellen möchte. – Bitte.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Sie beantworteten eben eine Frage des Kollegen Grillenberger über die Überfallsartigkeit und Unzumutbarkeit der Pensionsaltererhöhung. Können Sie uns vielleicht Auskunft darüber geben, welche Inhalte die ursprünglichen Koalitionsvereinbarungen zwischen SPÖ und ÖVP beinhalteten, damit wir wieder hören, was damals der Inhalt der Absprachen war?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr ähnliche, sehr geehrter Herr Bundesrat Gudenus! Mit dem einen Unterschied, dass es da nicht 18 Monate, sondern 24 Monate gewesen wären.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage wünscht Herr Bundesrat Schöls. – Bitte.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Welche gesetzlichen Maßnahmen planen Sie in Hinkunft zum Schutz älterer Dienstnehmer?

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Es ist dies eine Fülle von Maßnahmen, sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich habe schon darauf hingewiesen, dass als Begleitmaßnahmen zum Auslaufen der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit die verlängerte Bezugsdauer, das Arbeitslosengeld für 18 Monate und der verbesserte Kündigungsschutz von älteren Arbeitnehmern auch in Kleinbetrieben dem Parlament vorliegen. Das gilt für die Übergangsjahrgänge, die von dieser Pensionsreform betroffen sein könnten. Darüber hinaus geht es aber auch um die Weiterentwicklung des Frühwarnsystems; völlig unbürokratisch! Ich möchte, dass Betriebe, wenn ältere Arbeitnehmer, also über 50-Jährige, gekündigt werden, formlos auch das AMS verständigen, damit das AMS schon sehr frühzeitig mit Maßnahmen eingreifen kann und nicht erst mit einigen Wochen Verzögerung.


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