Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 40

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hinterzieher –, zum Anlass, um sich hier in diesem Hause zu verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. Ich erteile es ihm.

10.32

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wie schon gesagt gibt es insgesamt ungefähr 24 Millionen Sparbücher, davon über 21 Millionen mit einer Einlage von bis zu 100 000 S. Diese Zahlen beweisen, dass das Sparbuch kein Instrument zur Geldwäsche ist. Wenn man wirklich Geldwäsche betreiben möchte, macht man das anders. Es gibt genügend Scheinfirmen, die Import-/Exportgeschäfte mit karibischen Partnern betreiben. Daraus ergibt sich auch das Problem mit dem Vorsteuerabzug. Vorsteuerabzüge werden für immaterielle Leistungen kassiert, aber die zweite Buchung, nämlich die Umsatzsteuerbuchung kommt nicht hinzu. Das ist unser wahres Problem und auch das der EU.

Ich möchte nicht verhehlen, zu sagen: Der Grund dafür, dass man trotzdem darauf beharrte, dass unser anonymes Sparbuch verschwindet, lag hauptsächlich darin, dass hier eine europäische Konkurrenz gesehen wurde. Ich komme dann noch auf die Verhandlungen in Feira betreffend die Harmonisierung der Kapitalerträge zu sprechen. Auch hier sind es wieder Konkurrenzgründe, weshalb man darauf drängt, dass Österreich etwas umstellt.

Wir haben trotzdem eine Regelung für den "kleinen" Sparer gefunden. Es wird sich für den "kleinen" Sparer auch ab 1. November faktisch nichts ändern. Der "kleine" Sparer braucht sich nur einmal auszuweisen – ich spreche jetzt von Spareinlagen bis zu 15 000 Euro, sprich 200 000 S –, braucht nur ein Losungswort bekannt zu geben, und schon kann mit dem Losungswort jeder Einzahlungen und Abhebungen tätigen. Es wird Einschleifregelungen in Bezug auf die Sparbuchzinsen geben. Sollte die 200 000-S-Sparsumme überschritten sein, wird Vorsorge dahin gehend getroffen, dass der Sparer nicht sofort pflichtig wird, sich bei jeder Einzahlung und Abhebung auszuweisen.

Es gibt also begleitende Regeln, sodass sich für den so genannten "kleinen" Sparer bis auf die einmalige Identifizierung überhaupt nichts ändert. Nur für den so genannten Großeinleger, also mit mehr als 200 000 S, wird es in Hinkunft immer eine Ausweispflicht geben, egal ob es eine Einzahlung oder Abhebung betrifft.

Warum haben wir für die steuerlichen Begleitmaßnahmen keine Betragsgrenze vorgesehen? – Darüber sollten Sie mit Fachleuten aus Ihrem Bereich sprechen. Generaldirektor Randa hat diese Lösung mitgetragen, er hat sie auch gefordert. Warum hat er sie mitgetragen? – Wenn wir ein Betragslimit eingeführt hätten, wären gerade die hohen Beträge sofort, über Nacht verschwunden. Eine Irritation auf dem Geld- und Kapitalmarkt sollte verhindert werden. Der "kleine" Sparer hat nämlich nicht die Möglichkeit, sein Geld irgendwo anders anzulegen, aber der "Große" verschwindet mit seinem Kapital. Aktuelles Beispiel ist die Bank Burgenland. Dort sind die hohen Einlagen sofort verschwunden; also die "Großen" können sich all das organisieren.

Worum ist es in Feira gegangen? – Es gibt in der EU schon lange die Diskussion um die Harmonisierung der Sparbucherträge. Man hat sich nicht einigen können – die Diskussion wird schon seit Jahren geführt – und hat bei einer ECOFIN-Sitzung im Jahre 1997 ein so genanntes Koexistenz-Modell eingeführt. Man hat es den EU-Mitgliedsländern überlassen – es geht immer um die EU-Ausländer –: Entweder melden sie Erträge aus Sparbüchern oder Kapitalguthaben dem jeweiligen Land oder sie führen eine Quellenbesteuerung für diese ein. Dieses Koexistenz-Modell hat man erlassen.

Dann – das ging von England aus, wurde dann von Frankreich übernommen – hat man gesagt: Nein, dieses zweite Modell, diese zweite Variante soll gestrichen werden, und ein umfassendes Informationssystem soll eingerichtet werden, wonach quasi dem jeweiligen Finanzamt die Kapi


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