Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 42

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Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Anteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) (105 und 159/NR sowie 6121/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Anteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft, IIC.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Dietmar Hoscher: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Anteilen im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft, IIC.

Um die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC), welche vornehmlich kleine oder mittlere Privatunternehmen in Lateinamerika durch insbesonders Gewährung von Darlehen und Übernahme von Beteiligungen unterstützt, zu ermöglichen, ist eine Erhöhung ihres Kapitals erforderlich.

Am 21. Juli 1999 haben die Gouverneure den Bericht über die allgemeine Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft angenommen.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates soll die gesetzliche Ermächtigung für die Beteiligung Österreichs an dieser allgemeinen Mittelerhöhung geschaffen werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich.

Wortmeldungen liegen nicht vor.


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