Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 43

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Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (47 und 138/NR sowie 6122/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend einen Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada über die Auslieferung (51 und 139/NR sowie 6123/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (92 und 146/NR sowie 6109 und 6124/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge,

einen Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada über die Auslieferung und

ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Frau Bundesrätin Brunhilde Fuchs übernommen. –Bitte.

Berichterstatterin Brunhilde Fuchs: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge liegt Ihnen schriftlich vor, daher werde ich ihn auch nicht verlesen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen auch der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend einen Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada über die Auslieferung schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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