Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 45

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9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird (83 und 145/NR sowie 6127/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung geändert wird, Exekutionsordnungs-Novelle 2000,

ein Bundesgesetz über den Schutz zugangskontrollierter Dienste, Zugangskontrollgesetz, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Wolfgang Hager übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend die Exekutionsordnungs-Novelle 2000 liegt schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 über das Zugangskontrollgesetz schriftlich vor.

Auch hier stellt der Justizausschuss nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich liegt Ihnen auch der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird, schriftlich vor.

Auch diesbezüglich stellt der Justizausschuss nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.

10.49

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die vorliegende Novelle zur Exekutionsordnung ist sozusagen im Zuge einer großen Reform der Exekutionsordnung der dritte Teil. Nach der Reform der Fahrnisexekution und der Forderungsexekution erfolgt nunmehr die Reform des Zwangsversteigerungsverfahrens. – Wenn wir bedenken, dass dieser Gesetzesteil noch aus dem 19. Jahrhundert stammt, so kann man ermessen, wie wichtig es war, hier eine Reform anzugehen und nunmehr auch durchzuführen.

Noch in der Ära des Ministers Michalek wurde dankenswerterweise eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen. In meiner Eigenschaft als Praktiker, als einer, der sehr oft mit diesem Zwangsversteigerungsverfahren zu tun hat und diese rigide und zähe Art, wie dieses Verfahren zur Durchführung gelangt, immer hinnehmen musste, begrüße ich es außerordentlich, dass wir nunmehr eine Reform bekommen; eine Reform, die nicht nur dem Gericht dienen soll, die nicht nur zu einer Effizienzsteigerung, zu einer Verwaltungsvereinfachung führen


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