Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 49

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Abschließend treffe ich noch die Feststellung, dass die sozialdemokratischen Bundesräte gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Einwand erheben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

11.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. Ich erteile es ihm.

11.06

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bedanke mich ausdrücklich für die Anerkennung, die hier von höchster Stelle an das Bundesministerium ausgesprochen wurde. Insoweit diese Mitarbeiter nicht persönlich hier sind und diesen Dank und diese Anerkennung nicht selbst vernehmen konnten, werde ich mir erlauben, das an die entsprechenden Abteilungen weiterzuleiten.

Zu der leise angeklungenen Kritik des Herrn Prof. Dr. Böhm möchte ich Folgendes sagen: Es ist richtig, dass die Exekutionskosten als Titel bestehen bleiben, wenn ein Versäumungsurteil auf Grund einer Wiedereinsetzung aufgehoben wird. Wir wissen aber aus der Praxis, dass in der Regel der Verpflichtete den Wiedereinsetzungsgrund hätte verhindern können, also im weitesten Sinn daran "schuld" – unter Anführungszeichen – ist, und deshalb ist darin meines Erachtens keine wirkliche Ungerechtigkeit zu erblicken.

Was das geringste Gebot anlangt, so ist es richtig, dass dieses nur mehr die Hälfte des Schätzwertes der zu versteigernden Liegenschaft beträgt. Aber wir müssen doch hinzufügen, dass in Bälde, nämlich ab 2002, die Objekte mit Bild im Internet abrufbar sein werden und schon deshalb eine größere Interessenten- beziehungsweise Käuferschar als bisher angesprochen werden wird können. Insgesamt freue ich mich über die positive Aufnahme dieser Novelle. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP und der SPÖ.)

11.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2000).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz zugangskontrollierter Dienste (Zugangskontrollgesetz).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.


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