Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 64

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achten. Eine Besonderheit der österreichischen Situation ist insoferne gegeben, als 80 Prozent der Bücher aus Deutschland importiert werden.

Der oft gezogene Vergleich mit der Situation in Deutschland ist daher nur bedingt möglich. Durch die Buchpreisbindung soll den Verlegern ermöglicht werden, die Gewinne, die sie aus dem Verkauf von Bestsellern erzielen, zur Subvention risikoreicher kultureller Bücher zu verwenden. Einen direkten Zusammenhang zwischen festem Ladenpreis und der so genannten Mischkalkulation gibt es allerdings nicht. Der Verleger hat keine rechtliche Verpflichtung, im Sinne der vorher genannten Argumentation zu handeln. Es obliegt seiner individuellen und unternehmerischen Entscheidung, wertvolle Bücher zu fördern oder aber den Gewinn einzubehalten.

Meine Damen und Herren! Der von der Regierungspartei vorgelegte Vorschlag zur Buchpreisbindung enthält einige Bestimmungen, die aus Gründen der EU-Konformität erforderlich waren und für den Konsumenten sehr erfreulich sind. Beispielsweise ist es nun im Gegensatz zur bisherigen geltenden Regelung möglich, dass ein Importeur, der Waren zu einem vom üblichen Einkaufspreis abweichenden, niedrigeren Einkaufspreis kauft, den vom Verleger für den Verlagsstart festgesetzten oder empfohlenen Preis im Verhältnis zum erzielten Handelsvorteil unterschreitet. Bisher konnten etwaige vom Händler beim Einkauf erzielten Preisvorteile – Kenner der Branche sprechen von Rabatten von bis zu 50 Prozent vom gebundenen Ladenpreis – nicht an den Konsumenten weitergegeben werden.

Der von der SPÖ eingebrachte Abänderungsantrag im Hinblick auf eine generelle Ausnahmeregelung von der Buchpreisbindung für öffentliche Bibliotheken, wissenschaftliche Bibliotheken und Schulbibliotheken sowie im Hinblick auf den Entfall der vorgesehenen Verpflichtung zur Lagerhaltung von mehr als sechs Monaten als Bedingung für den preisreduzierten Verkauf von Bestsellern und so genannten Long Sellern, um eine Benachteiligung kleiner Buchhandlungen zu vermeiden, wurde von den Regierungsparteien leider nicht angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, das wirkliche Problem für eine wirksame Buchpreisbindung stellt der grenzüberschreitende Internethandel dar. Dieser ist wegen der EU-Wettbewerbsvorschriften nicht regulierbar. Eine Preisbindung des nationalen Internethandels ist gleichheitswidrig – weil inländerdiskriminierend und ausländische Internethändler begünstigend – und daher verfassungswidrig.

Es soll auch der nationale Internet-Buchhandel von der Preisbindung erfasst werden. Dies führt zu einer Schlechterstellung der Wettbewerbsposition der österreichischen Internethändler, da diese nun – anders als ihre ausländischen Mitbewerber – der Preisbindung unterliegen.

Für finanzstarke Internethändler wird die neue Regelung unter dem Schutz des EU-Rechts leicht zu umgehen sein, womit sich der faktische Wirkungsbereich auf jene finanzschwachen österreichischen Internet-Anbieter reduziert, die nicht in der Lage sind, über den Umweg ins EU-Ausland den Buchhandel zu betreiben. Letztlich trifft also die Regelung, die vorgeblich zum Schutz der kleinen Buchhändler getroffen wurde, genau diese.

Zugegebenermaßen betrifft der Internet-Buchhandel erst 1 bis 2 Prozent des gesamten Buchmarktes. Dies könnte sich aber möglicherweise bald ändern. So ist nach den Beschlüssen des vorigen EU-Gipfels das Internet eine Zukunftsbranche, die europaweit gefördert werden soll.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem Antrag, gegen diesen Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, zustimmen, da sich der Gesetzesvorschlag in weiten Teilen mit dem von der vorigen Regierung erarbeiteten Entwurf deckt und mit den Forderungen österreichischer Buchhandlungen und österreichischer Autorinnen und Autoren übereinstimmt.

An diesem Gesetzentwurf maßgeblich beteiligt war der frühere Staatssekretär Peter Wittmann, dem ich hiemit für seine Arbeit meine Anerkennung ausdrücken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

12.15

Vizepräsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.


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