Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 65

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Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind (22 und 168/NR sowie 6132/BR der Beilagen)

Vizepräsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Schicker übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates soll – in Abstimmung mit der Novellierung des Tierversuchsgesetzes – das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, sicherstellen.

Ferner wird mit diesem Gesetzesbeschluss die Richtlinie "zur Ausgleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel" umgesetzt.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile ihm dieses.

12.16

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichterstatterin hat den Inhalt des Gesetzes bereits dargestellt. Wir wissen genau, dass die Versuche, die mit bestimmten Tieren und Präparaten gemacht wurden, keinen Beweis für die Sicherheit des Präparates lieferten. Es gibt vielmehr nur Vermutungen und Hypothesen. Ab 30. Juni 2000 gibt es jedenfalls keine Kosmetika mehr, die mit Tierversuchen hergestellt wurden.

Ich darf doch etwas weiter ausholen, wie es heute schon bei manchen Gesetzesmaterien geschehen ist. Ich denke, gerade in dieser Kaiserwetter-Zeit, in dieser Urlaubszeit, in dieser Sommerzeit ist es interessant, den Bereich der Tierversuche und des Tierschutzes etwas näher zu beleuchten. Vielfach wird darauf vergessen, dass in dieser Zeit des Badewetters, in der die meisten Leute über diese herrlichen Temperaturen am Strand stöhnen, Tausende Bauern täglich morgens und abends mit der Betreuung der Tiere beschäftigt sind und diese Arbeit trotz größter Hitze, trotz größter Belastung, trotz schlechten Stallklimas – weil das bei diesen Tem


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