Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 131

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sondern insbesondere auch darauf, dass zu vermeiden ist, dass durch die Schaffung zweier Kategorien von Studierenden negative Auswirkungen auf das öffentliche Hochschulsystem und damit auf den gleichen Bildungszugang aller Bildungswilligen entstehen.

Die in diesem Zusammenhang nicht normierte studentische Mitbestimmung vermisse ich dabei allerdings nicht allzu sehr. Erstaunlich finde ich nur, dass die SPÖ im Nationalrat in diesem Gesetzesvorhaben zwar an sich keinen Schritt in die richtige Richtung erblickt hat, jedoch immerhin zugesteht, dass der Inhalt des vorliegenden Vorhabens einen kleinen Schritt zu mehr Qualitätssicherung darstellt. Das räumt auch die SPÖ ein.

Damit nicht ganz vereinbar ist es aber, wenn der Bildungssprecher der SPÖ die Frage stellt, wie sich die Studienabschlüsse an Hochschulen für pädagogische Berufe zu jenen an Fachhochschulen und zu jenen des Bakkalaureatsstudiums verhalten.

Gewiss stellt sich auch das Problem der Neuordnung des Dienstrechts der Universitätsangehörigen im Kontext der Akkreditierung von Privatuniversitäten.

Da die verliehenen akademischen Grade also in das inländische System unserer akademischen Grade und Diplome zu integrieren sind, muss dies durch einen entsprechenden österreichischen Rechtsakt umgesetzt werden, und zwar geschieht das eben auf Grund dieser Novelle künftig, wie bereits erwähnt, durch eine institutionelle Ex-ante-Nostrifizierung der Studienabschlüsse. Wir werden daher diesem zukunftsweisenden Vorhaben unsere Zustimmung gerne erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.56

Vizepräsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz geändert wird (163/NR sowie 6149/BR der Beilagen)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsförderungsgesetz 1982 geändert wird (Forschungsförderungsgesetz-Novelle 2000) (164/NR sowie 6150/BR der Beilagen)

Vizepräsident Johann Payer: Wir gelangen nun zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Forschungsorganisationsgesetz geändert wird, und


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